Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und der Bürgermeisterin als stimmberechtigtes Mitglied.
Gemäß § 49 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) bestellt die Gemeindevertretung die Mitglieder des Hauptausschusses nach § 41 BbgKVerf aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode.
Die Sitze werden aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen verteilt. Die Zahl der Sitze wird mit der Zahl der Mitglieder der Fraktion vervielfacht und durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen geteilt. Jede Fraktion erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die weiteren Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen. Erhält eine Fraktion, der mehr als die Hälfte der Mitglieder der Gemeindevertretung angehört, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, so wird ihr von den nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitzen ein zusätzlicher Sitz zugeteilt; weitere zu vergebende Sitze werden nach Satz 3 und 4 verteilt ( § 41 Abs. 2, Satz 1-6 BbgKVerf).
Jede Fraktion kann einen oder mehrere Stellvertreter benennen. Diese können in dem jeweiligen Gremium jedes von der Fraktion vorgeschlagene Mitglied vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über (§ 41 Abs. 3 BbgKVerf).
Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß § 41 Abs.4 BbgKVerf über die Mitglieder einschließlich der Stellvertreter durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.
Gesetzliche Grundlagen § 49 BbgKVerf i.V.m. § 41 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung bestellt aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode, auf Vorschlag der Fraktionen, nachfolgend genannte Mitglieder und deren Stellvertreter in den Hauptausschuss:
Mitglieder: Stellvertreter der Fraktion:
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………………………………………….. Stellvertreter der Fraktion:
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………………………………………….. Stellvertreter der Fraktion:
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