Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die vorhandenen Gehwege an der Schönerliner Dorfstraße weisen überwiegend eine Befestigung in Beton auf. Alle Bestandswege befinden sich zwischen dem relativ alten Baumbestand und den jeweiligen Grundstücksgrenzen der Privatgrundstücke. Die Breite der Gehwege variiert zwischen 1,2 und 1,4 m. Auf Grund des Alters der Anlage sowie der Nähe zu den Bäumen weist der Gehweg starke Verwerfungen und Brüche der Betonplatten auf. Die in den letzten Jahren durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen haben zu unzähligen Flickstellen in der Oberfläche des Gehweges geführt.
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2017-0427 wurde die Vorplanung für den Neubau eines Gehwegs südlich der Schönerlinder Dorfstraße (kommunaler Teil, von der Einmündung Mühlenbecker Straße bis zur Haus-Nr. 21) und eines Gehweges nördlich und südlich der Schönerlinder Dorfstraße (Landesstraße L305, von der Einmündung Berliner Allee bis zur Haus-Nr. 32) vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, die verkehrsplanerischen und die ingenieurtechnischen Leistungen unter der Prämisse des Baumschutzes weiterzuführen.
Die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung berücksichtigt demgemäß den Neubau der Gehwege beidseitig der Landesstraße L305 zwischen der Lichtsignalanlage an der L100 und der Einmündung zum kommunalen Bereich der Schönerlinder Dorfstraße in Pflasterbauweise sowie den Neubau des Gehweges auf der südlichen Fahrbahnseite der Schönerlinder Dorfstraße im kommunalen Bereich in Pflasterbauweise.
Die Ausbaulänge beträgt im kommunalen Bereich ca. 292m und im Bereich der Landesstraße L305, nördlicher Teil ca. 734 m bzw. im südlichen Teil ca. 745 m. Die neu herzustellenden Gehwege ersetzen die vorhandenen Gehwege. Es ist ein Rückbau der vorhandenen Gehwege und eine Rekultivierung dieser Bereiche in Form von Oberbodenauftrag geplant. Somit stehen sie später der Oberflächenentwässerung zur Verfügung.
Im kommunalen Bereich wird der neue Gehweg mit einer Breite von 1,5m und einem Sicherheitsstreifen von 0,75m direkt an den südlichen Fahrbahnrand verschoben und befindet sich dann auf der Fläche des ehemaligen Parkstreifens. Die Entwässerung des Gehweges erfolgt über die Querneigung in ein Muldensystem, dass sich in den Grünflächen zwischen dem neu angelegten Gehweg und den Grundstücken befindet.
Im Bereich der L305 werden ebenfalls, zum Schutz des Baumbestandes, die neu herzustellenden Gehwege auf der Nord- und auf der Südseite an den Fahrbahnrand verlegt. Auf der Südseite verläuft zwischen der Fahrbahn und dem zukünftigen Gehweg ein 1,5m breiter Grünstreifen. Wie auch im kommunalen Teil wird das Oberflächenwasser über ein Muldensystem abgeführt.
Der auf der Südseite vorhandene Parkstreifen wird zurückgebaut. Entsprechend der Notwendigkeit (Verkaufsstelle) verbleibt nur in Höhe der Haus-Nr. 17 eine Parkmöglichkeit mit zwei Stellplätzen.
Des Weiteren ist südlich der L305 im Bereich des Hauses- Nr. 15 die Herstellung einer zusätzlichen Busbucht vorgesehen. Ebenso soll die vorhandene Busbucht vor Haus-Nr. 3a an die Erfordernisse des Busverkehrs angepasst werden. Die Oberflächenbefestigung ist mit Betonsteinpflaster vorgesehen.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden im kommunalen Bereich sowie im Bereich der Landesstraße L305 die Grundstückszufahrten beidseitig der Fahrbahn in Pflasterbauweise hergestellt. Die an der L305 vorhandenen ordnungsgemäß in Natursteinpflaster hergestellten Grundstückszufahrten sollen möglichst erhalten und an die Gehweganlage angepasst werden.
Die vorhandene Beleuchtungsanlage soll unverändert erhalten bleiben.
Der Landesbetrieb Straßenwesen ist als Straßenbaulastträger der Landesstraße L305 im Rahmen der Genehmigungsplanung um eine Stellungnahme gebeten worden. Der LS hat mitgeteilt, dass eine Erneuerung der Regenentwässerungsanlage und somit der Fahrbahn der L305 erforderlich wird. Die notwendigen Bauleistungen sollen im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde durchgeführt werden.
Die Baumaßnahme ist förderfähig. Demgemäß ist beim Landesbetrieb Straßenwesen ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (GVFG) gestellt worden. Auf der Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger in einer Einwohnerversammlung am 21.03.2018 über die Art und den Umfang des Bauvorhabens sowie über die geplanten Investitonskosten informiert. Dabei wurden die Planungsunterlagen der Vorplanung vorgestellt. Desweiteren erfolgte eine Information in Bezug auf die Höhe des Anliegerbeitrages und des Kostenersatzes für die Herstellung der Grundstückszufahrten. Das Protokoll ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die nach der Sitzung eingegangenen Hinweise zur gewünschten Verschiebung des Bushäuschens im Bereich des Haus-Nr.15 sowie zum Rückbau des nördlichen Gehweges im kommunalen Bereich wurden in der vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung berücksichtigt.
Die, auf Basis der in den letzten Jahren für gleichwertige Baumaßnahmen erzielten durchschnittlichen Angebotspreisen, geschätzten Investitionskosten für die Herstellung der Gehwege belaufen sich auf ca. 875.500 €. Die Abrechnung der Kosten für den Gehwegbau erfolgt nach der gemeindlichen Straßenbau-beitragssatzung i.V.m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg. Danach ergibt sich für den kommunalen Bereich ein voraussichtlicher Umlagesatz von 1,02 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche und für den Bereich entlang der Landesstraße L305 von 1,21 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Die Herstellung bzw. Anpassung der Busbuchten ist gemäß der Straßenbau-beitragssatzung nicht umlagefähig.
Für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten ergibt sich, gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz, ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von ca. 90 €/m² hergestellter Zufahrtsfläche.
Die Entwurfs-und Genehmigungsplanung wird zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.
Die Lagepläne und Querschnitte sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Gehweg_ Schoenerlinder_Dorfstraße“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Gehwege der Schönerlinder Dorfstraße mit folgenden Eckpunkten:
von 1,5m zzgl. eines Sicherheitsstreifes von 0,75m in Betonsteinpflaster
einer Regelbreite von 1,5m zzgl. eines Sicherheitsstreifens von 0,75m in Betonsteinpflaster
Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreiben insgesamt den vorzu- nehmenden Bauumfang.
Anlagen:
Lageplanübersicht Bl. Nr. 1-3 Lageplanübersicht Bl. Nr. 4-5 Regelquerschnitte Bl. Nr. 1-3 Protokoll der Einwohnerversammlung vom 21.03.2018
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