Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller beantragt die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Landespolizeischule- Teilbereich 2“ im Bereich der Blumenstraße 3 in Basdorf. Das Plangebiet wird bereits durch Wohnbebauung genutzt. Der vorhandene Bestand der Wohnblöcke (zweigeschossig) soll um den Ausbau der jeweils vorhandenen Dachgeschosse in Vollgeschosse erweitert werden. Mit der damit verbundenen Erhöhung der Geschosszahl wird von den Grundzügen der Planung abgewichen, weshalb eine Änderung erforderlich ist. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen: Antrag vom März 2019
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