Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 18.02.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz ein Nutzungskonzept für die Kirchstraße 11 im OT Wandlitz beschlossen (siehe Anlage)
Die im April 2014 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „AG Nutzungskonzept Kirchstraße 11“ hat dieses Konzept maßgeblich erarbeitet und begleitet den Prozess der Umsetzung von 10 Eckpunkten.
Der aktuelle Stand der Eckpunkte ist folgender: Im Lehnschulzenhaus befindet sich eine vermietete Wohnung und dort sind die Jugendkoordination und die Wohnungsverwaltung der Gemeinde untergebracht. Diese Nutzungen sind nicht dauerhaft, derzeit jedoch wichtig, um einen substanzschädigenden Leerstand zu vermeiden.
Für den Bürgergarten liegen erste Konzepte vor. Komplexe Abstimmungsfragen führten zu Verzögerungen. Die Umsetzung des Bürgergartens ist jedoch nach einer nachrichtlichen Darstellung der Fläche als „Parkfläche“ im bestätigten Gesamt-FNP der Gemeinde möglich.
Für die denkmalgeschützte Remise wurde eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Mit der Vergabe der Planung und Sanierung wurde noch nicht konkret begonnen.
Neben den planungsrechtlich bedingten Verzögerungen, fehlt es derzeit auch an den erforderlichen Zeitressourcen im Bauamt zur zeitnahen Umsetzung der einzelnen Vorhaben, da wichtige Bau- und Sanierungsprojekte in anderen Aufgabenbereichen (u.a. KITA, Schule, FFW, Wohnungsbau) in großem Umfang Personalressourcen der Bauverwaltung binden.
Umso erfreulicher wurde daher die Nachricht der Verwaltung in der Projektgruppensitzung am 12.03.2019 aufgenommen, dass in zwei anderen Teilpunkten des Konzeptes Bewegung kommt und sich damit neue Realisierungschancen für die übrigen Punkte des Konzeptes eröffnen.
Seit langem unterhält die Gemeinde sehr gute Kontakte zur Hoffnungstaler Stiftung Lobetal. Im Rahmen mehrerer Arbeitstreffen kam es u.a. auch zur Besichtigung des Grundstückes in der Kirchstraße 11 durch Vertreter der Stiftung Lobetal, um mögliche Kooperationen bei der Entwicklung des Geländes auszuloten.
Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zeigte sich von dem Standort beeindruckt und brachte die Errichtung eines Hospizes, das schwerkranken Menschen in der letzten Lebensphase Unterstützung und Begleitung gibt, ins Spiel. Die Verwaltung begrüßte diese Idee. Knüpft sie doch zum einen an die ursprüngliche Absicht von Ortsbeirat Wandlitz und Gemeinde an, auf dem Gelände soziale Dienstleistungen und Nutzungen für die Allgemeinheit anzusiedeln. Auch trägt sie der demographischen Entwicklung und der Tatsache Rechnung, dass erst in weiterem regionalen Umfeld der Gemeinde derartige Einrichtungen anzutreffen sind. Schließlich ist der Partner Hoffnungstaler Stiftung eine soziale hoch angesehene und nachhaltig aufgestellte Einrichtung. Mit ihren Einrichtungen in Lobetal, Biesenthal, Bernau usw. haben sie ihre Kompetenzen mehrfach eindrücklich unter Beweis gestellt.
In der Arbeitsgruppensitzung der AG „Nutzungskonzept Kirchstraße 11“ am 12.03.2019 konnte ein erstes Konzept von Lobetal für ein Hospizhaus am Wandlitzer See in seinen wesentlichsten Eckpunkten (u.a. „Leben bis zuletzt“, Einbeziehung der Familien, Freunde und Angehörigen, Raumprogramm von 16 Einzelzimmern, Vorentwurf einstöckige Holzbauweise mit 2 Lichtinnenhöfen, usw.) vorgestellt werden. Ansatz und Konzept wurden von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe einmütig begrüßt.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich einig, dass dies hervorragend in das Gesamtkonzept Kirchstraße 11 passe. Ein öffentlicher Bürgergarten und ggf. ein künftiges Café im Lehnschulzenhaus stellen keine Störung für die Hospiznutzung dar, sondern im Gegenteil, werden als wertvolle Bereicherung und sinnvoll genutzte öffentliche Räume für Begegnung gewertet.
Ferner ließen sich eine Reihe von weiteren Synergien heben. So wäre es beispielsweise denkbar, dass der Bürgergarten von Lobetal gebaut und unterhalten wird (z.B. betreiben die Hoffnungstaler Werkstätten für Menschen mit Behinderung Einrichtungen im Bereich der Grünanlagenpflege und Gärtnerei). Die Gemeinde bliebe aber auch in der Variante Eigentümer des Grundstücks „Bürgergarten“. Die Arbeitsgruppenmitglieder regten ebenso die Zusammenarbeit bei der Sanierung der Remise, der Entsorgung von Bauschutt im zukünftigen Bürgergarten und der Einfriedung des Gesamtgeländes an.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe äußerten den Wunsch, dass die Realisierung des Bürgergartens zeitlich vorgezogen und vor dem eigentlichen Bauvorhaben des Hospizhauses umgesetzt werden solle.
Weiteres Verfahren
Dieser Beschluss stellt eine Absichtserklärung der Gemeinde dar. Im Folgenden ist mit der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal ein konkreter Erbbaurechtsvertrag auszuhandeln. Hierfür sind insbesondere folgende Aspekte zu klären:
- Kosten und Umfang des Gebäuderückbaus und der übrigen ober- und unterirdischen Verunreinigungen - Kosten der B-Plan-Entwicklung - Kosten der Erschließung - Konkreter Flächenbedarf (Größe des Grundstücks) - Kostenteilung bei der Realisierung von gemeindlichen Projekten (siehe oben) - Festschreibung der Nutzung und Begrenzung des Bauvolumens - Festschreibung des architektonischen Konzeptes
Diese Vorklärung ist für die Findung des Erbbauzinses notwendig. Eine Bewertung rein zum Bodenrichtwert für wassernahe Bauflächen, würde einen für die beabsichtigte Nutzung unrealistisch hohen Wert ergeben.
Die konkrete Beschlussfassung zum Erbbaurechtsvertrag ist für das vierte Quartal 2019 vorgesehen.
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz begrüßt die Errichtung eines Hospizhauses durch die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal auf einer Teilfläche des Grundstückes in der Kirchstraße 11 im OT Wandlitz.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten Erbbaurechtsvertrag unter Beachtung der gegebenen Hinweise der Arbeitsgruppe „Nutzungskonzept Kirchstraße 11“ zu verhandeln und der Gemeindevertretung bis zum Jahresende zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
Auszüge aus dem Konzept „Hospizhaus Wandlitz am See“
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||