Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von sozialen Projekten, obliegt die Entscheidung über die Höhe der Förderung für die einzelnen Vereine und Verbände dem Haupt- und Finanzausschuss (A1).
Krankheitsbeding wurde der Antrag auf Zuwendung von der Bernauer Tafel verspätet eingereicht. Der Antrag lag am 07.02.2019 vor. Abgabeschluss war der 01.11.2018. Die Bernauer Tafel sichert die Ausgabestellen für die Lebensmittelausgabe an bedürftige Menschen in Wandlitz und Klosterfelde (Ausgabestelle + Mobile Tafel).
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im ersten Sitzungslauf 2019 7.700,00 € für soziale Projekte beschlossen. Somit sind 2.300,00 € der im HHP 2019 bereitgestellten Mittel derzeit nicht ausgeschöpft.
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4BbgKVerf. i.V.m § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz und der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung sozialer Projekte.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses für die Tätigkeiten der Bernauer Tafel aus dem Sozialfonds 2019.
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der für die Übersicht zu Grunde liegende Zuwendungsantrag nicht öffentlich. Der Antrag kann bei HA43 eingesehen werden.
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