Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Juni 2015 hat die Gemeindevertretung Wandlitz den Beschluss gefasst, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines Waldspielplatzes zu schaffen und den Bebauungsplan „Wandlitz-Nord II“ entsprechend anzupassen. Mit der Rechtskraft des geänderten Bebauungsplanes „Wandlitz-Nord II“ im Sommer 2018, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Waldspielplatzes jetzt gegeben. Das für den Waldspielplatz vorgesehene Areal befindet sich in der Gemarkung Wandlitz Flur 4, Flurstück 601 (siehe Anlage). Gemäß B-Plan wird das Flurstück 601 entlang der Rheinallee in einer Tiefe von 15 m als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Bezugslinie ist die Grundstücksgrenze, die an das als Verkehrsfläche „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzte Flurstück 602 angrenzt. Innerhalb dieser Grünfläche ist derzeit die Errichtung eines Spielplatzes zulässig. Der Spielplatz soll auf einer ca. 400 m² großen und 15 m breiten Fläche angelegt werden. Auf diesem Areal soll ein sich in die Natur eingliedernder Seilpark mit vielen verschiedenen Elementen errichtet werden. Hier sollen die Kinder balancieren, klettern, schwingen, hüpfen und pendeln können, um die verschiedenen motorischen Fähigkeiten zu fördern und zu verbessern. Außerdem sollen auch für die Kleinkinder Spielmöglichkeiten (Kleinkinderspielecke), wie z.B. ein Sandkasten und ein kleines Spielgerät zum Klettern mit einer Rutsche und Sonnenschutz vorgesehen werden. Für die verschiedenen Bereiche sind Sitzmöglichkeiten anzubieten.
Mit der Planung des Waldspielplatzes ist ein Landschaftsplanungsbüro zu beauftragen. Für die Vergabe des Planungsauftrages ist zunächst von Belang, welche Verfahrens-art sich aus der Aufgabenstellung und dem daraus resultierenden Umfang der Planungsleistungen ergibt. Da nach Grobschätzung ein Auftragswert von ca. 20.000 € zu erwarten war, kann die Vergabe der Planungsleistungen im Wege der freihändigen Vergabe vorgenommen werden. Weiterhin besteht der Anspruch ein geeignetes Fachplanungsbüro aus dem Leistungsbild Landschaftsplanung zu beauftragen, welches in der Lage ist, durch Einpassen von konstruktiv sicheren Gestaltungselementen in die örtlichen Gegebenheiten des Waldbestandes, einen anspruchsvollen und kindgerechten Lösungsansatz zu entwickeln. Es erfolgte eine Vorauswahl aus den im Planerpool für das Leistungsbild – Landschaftsplanung- gelisteten Planungsbüros. Für die Planung des Waldspielplatzes wurden drei geeignete Landschaftsplanungs-büros ausgewählt und angefragt. Diese Büros bekundeten ihr Interesse am Vorhaben. Zwei Büros haben jedoch (u.a. aus Kapazitätsgründen) kein Angebot abgegeben. Das vom Büro Schrickel+ Partner, Landschaftsarchitekten vorgelegte Angebot umfasst ausschließlich Leistungen aus dem preisgebundenen Teil der HOAI für das entsprechende Leistungsbild. Es basiert auf dem Mindestsatz der zutreffenden Honorarzone und beinhaltet keine Zuschläge. Die angesetzten Nebenkosten sind mit 3% als unwesentlich einzustufen, es werden keine zusätzlichen Leistungen und auch keine Zuschläge erforderlich.
Somit kann das Angebot sowohl als auskömmlich für den Auftragnehmer, sowie als wirtschaftlich für die Gemeinde gewertet werden.
Es wird empfohlen, dem Büro Schrickel darauf den Zuschlag zu erteilen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Honorarordnung für Architekten
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt-und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen für den Waldspielplatz im OT Wandlitz an das Büro Schrickel+ Partner, Landschaftsarchitekten, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin
Anlagen: Flurkartenauszug
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