Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich südlich des Gewerbegebietes „Am Sandweg“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 5, Flurstücke 489/3, 490 (teilweise) 492 (teilweise) 506 (teilweise) und 507/1 vor (vgl. Flurkartenauszug).
Die Fläche soll dazu dienen, den Betriebsstandort des im Gewerbegebiet ansässigen Holzimporteurs und –großhändlers zu vergrößern, da die Flächenreserven auf dem bestehenden Betriebsgelände vollständig ausgeschöpft sind. Geplant ist, in einem ersten Bauabschnitt eine ca. 60 x 80 m große Halle zu errichten, um so dringend benötigte Lagerkapazitäten zu schaffen. Mittelfristig ist die Realisierung weiterer Bauabschnitte vorgesehen.
Die geplanten Erweiterungsflächen sind gegenwärtig bewaldet und befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Der derzeit rechtskräftige Teilflächennutzungsplan für die Gemarkung Basdorf stellt den möglichen Geltungsbereich als Fläche für Wald dar. Im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz hingegen ist diese Fläche gemäß Beschluss als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Zur Kompensation der durch das Vorhaben verloren gehenden Waldbestände wird der Vorhabenträger dem Landesbetrieb Forst Brandenburg eine Ersatzfläche für Aufforstungsmaßnahmen zur Verfügung stellen.
Der mögliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Fläche von ca. 4 ha liegt parallel der Erschließungsstraße „Sandweg“ mit einer Tiefe von 80 m und befindet sich direkt angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet. Der Bebauungsplan ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Betriebserweiterung zu schaffen.
Die Bereitschaft zur Übernahme der Planungskosten und der Kosten der Verfahrensdurchführung bzw. zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger besteht.
Die Einleitung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit den o.g. Planungsvorstellungen würde insbesondere folgenden Leitzielen des gemeindlichen Leitbildes entsprechen:
- Attraktiver Wirtschaftsstandort; - Unterstützung ortsansässiger Unternehmen.
Die Gemeindevertretung hat demgegenüber abzuwägen, ob die beantragte Entwicklung dieses Baugebietes in Einklang mit den weiteren Zielen der Gemeindeentwicklung in Übereinstimmung zu bringen ist.
Dementsprechend obliegt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit auch die Verpflichtung festzustellen, ob im Hinblick auf die städtebauliche und damit auch die gemeindliche Entwicklung und Ordnung die Erforderlichkeit für die Planung besteht.
Gesetzliche Grundlagen § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für die Flurstücke 489/3, 490 (teilweise), 492 (teilweise), 506 (teilweise) und 507/1 der Flur 5 in der Gemarkung Basdorf vorzubereiten.
2. Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Anlagen: Flurkartenauszug Auszug aus dem Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf Auszug aus dem Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz Antragsunterlagen
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