Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Verwaltung wurde mit der Beschlussfassung der KITA-Bedarfsplanung und Schulentwicklungsplanung im September 2018 beauftragt, diese fortzuschreiben und der Gemeindevertretung erneut vorzulegen.
Die Prüfung und Fortschreibung erfolgte zum Stichtag 31.12.2018. In der Anlage 1 befindet sich die Fortschreibung der KITA-Bedarfsplanung und in der Anlage 2 die der Schulentwicklungsplanung.
Im Ergebnis wurde folgender Bedarf bis zum 31.12.2023 ermittelt: Krippenplätze – 501 (435, in der Planung 2018) Kindergartenplätze – 896 (842, in der Planung 2018) Hortplätze – 1.135 (1.104, in der Planung 2018)
Die Begründung für die Anpassungen ist in der Anlage 1 enthalten.
Der Bedarf an KITA-Plätzen bedingt automatisch die Prüfung des Bedarfes an notwendigen Schulplätzen.
Die Prognose für das Schuljahr 2018/19 ist eingetroffen, die für das Schuljahr 2019/ 20 wird voraussichtlich nicht eintreffen, wurde aber nicht nach unten korrigiert.
Die Maßnahmen, die sich aus der Fortschreibung jeweils ergeben, sind in Anlage 1 und 2 benannt.
Gesetzliche Grundlagen § 12 KitaG Brandenburg § 102/103 BbgSchulG § 28 Abs. 2 Nr. 19 BbgKommV
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der KITA-Bedarfsplanung lassen sich notwendige (neue) Investitionen ableiten. Gemäß Beschluss sollen alle abgeleiteten Einzelmaßnahmen gesondert durch die Verwaltung vorbereitet werden. Insofern enthalten diese Einzelbeschlüsse die detaillierten finanziellen Auswirkungen.
Hier ein Überblick über die bisherige Veranschlagung und die möglichen Veränderungen aufgrund der aktuellen Planung:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beigefügte KITA-Bedarfsplanung und Schulentwicklungsplanung.
Das Vorhaben des ASB Regionalverband Barnim e.V. im Ortsteil Stolzenhagen eine KITA mit bis zu 50 Plätzen zu errichten, wird unterstützt.
Daraus ergeben sich weitere Arbeitsaufträge an die Verwaltung:
Anlagen: Anlage 1- KITA Bedarfsplanung Anlage 2- Schulentwicklungsplanung
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