Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verein SAV „kleine Lottsche Klosterfelde“ e.V. hat im Rahmen der Investitionsförderung einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, zur nötigen Erneuerung der Terrasse gestellt.
Nach erfolgreicher Rekonstruktion / Sanierung des Vereinsbungalows (Dach und Fußboden) ist die Außenterrasse zu einem Drittel zerstört. Weiter sind die Fundamente der Vordachkonstruktion zersetzt, so dass diese ebenfalls erneuert werden müssen. Auf Grund der vielen einzelnen anstehenden Reparaturmaßnahmen hat sich der Verein entschlossen die vorhandene Terrasse komplett zu erneuern.
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung, können für investive Zuschüsse bis zu 50% der Gesamtkosten in Höhe von max. 100T€ gewährt werden.
Die Gesamtkosten für das oben genannte Projekt belaufen sich lt. vorliegendem Antrag des SAV „kleine Lottsche Klosterfelde“ e.V. auf 28.577,00 €.
Gesetzliche Grundlagen § 28 der BbgKVerf. Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Bereitstellung eines Investitionszuschusses in Höhe von 14.288,00 € an den Verein SAV „kleine Lottsche Klosterfelde“ e.V.
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei HA43 eingesehen werden.
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