Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2018-0071  

 
 
Betreff: OT Stolzenhagen
Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB-Mittel 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:HA43
Die Bürgermeisterin
Federführend:KM_Kulturamt Beteiligt:K_Kämmerei
    K_Kasse
   K_Liegenschaften
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
15.01.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

Gemäß des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Wandlitz stehen für den Ortsteil Stolzenhagen insgesamt 7.455,10 zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie zur Durchführung eigener Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Vereine und Verbände sowie die Verwendung der restlichen Mittel ist im Protokoll festzuhalten.

 

Eingegangene Anträge:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Leistungen Dritter

Verwendungszweck

Bemerkung

Boule-Freunde Stolzenhagen e.V

300,00 €

0,00 €

Begegnungsstätte, Durchführung von Turnieren

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:           fehlt

Fördermittelgeber: keine

Volkschor Stolzenhagen

3.000,00 €

0,00 €

Auftritte, Chorleiterhonorar

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:           i.O.

Fördermittelgeber: keine

Der fehlende Kostenplan wurde nachgefordert.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

7.455,10

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2019

28110.531802

 

7.455,10

 

 

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Beschluss:

Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten.

Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.

Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt empfohlen bzw. beschlossen:

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss/ Empfehlung

  in €

Boule-Freunde Stolzenhagen e.V

300,00 €

Begegnungsstätte, Durchführung von Turnieren

 

Volkschor Stolzenhagen

3.000,00 €

Auftritte, Chorleiterhonorar

 

Verwendung der restlichen OB – Mittel

 

bitte jede Veranstaltung separat auflisten

 

 

 

 

 

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Anlagen:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei HA43 eingesehen werden.

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   19.12.2018 09:06:55   Astrid Gäbler