Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Frühjahr 2018 ist im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), vertreten durch das Land Brandenburg, dieses vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH (DEGES) mit dem Ausbau bzw. der Erneuerung der Bundesautobahnen A10 und A 24, nördlich von Berlin begonnen worden. Das „Autobahnprojekt“ umfasst einen ca. 65 km langen Abschnitt zwischen dem Dreieck Pankow und der Anschlussstelle Neuruppin. Die ersten Auswirkungen der Baumaßnahmen in Bezug auf den öffentlichen Verkehr und insbesondere auf den Pendlerverkehr haben sich im Ortsteil Schönerlinde bereits im Mai mit dem unvermittelten Abriss der Brücke an der Mühlenbecker Straße (L305) gezeigt.
Des Weiteren teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) des Landes Berlin im April 2018 mit, dass beabsichtigt ist, unter Vollsperrung der B109 ab Juni 2018 mit den Straßenbauarbeiten im nächsten Teilabschnitt der Baumaßnahmen zur Erneuerung der B109 (Schönerlinder Straße) zwischen der A114 und dem Ortsteil Schönerlinde zu beginnen. Aufgrund des Brückenabrisses an der L305 musste die Maßnahme zunächst zurückgestellt werden, da die ursprünglich vorgesehene Umleitungsstrecke nicht mehr verfügbar war.
Mit den genannten Baumaßnahmen sind längerfristig wichtige Verkehrsrouten über Bundes- und Landesstraßen im Ortsteil Schönerlinde unterbrochen. Die gesetzlich vorgeschriebene Umleitungsbeschilderung ist großräumig über Bundes- und Landesstraßen möglich. Erfahrungsgemäß werden jedoch übermäßig lange Umleitungsstrecken durch Ortskundige nicht angenommen. Es entsteht eine Ausweichverkehr über kommunale Straßen.
Diese Annahme hat sich innerhalb der Ortslage Schönerlinde mit einer kurzzeitigen Sperrung der Schönerlinder Straße (B109) zwecks Erneuerung eines Bahnübergangs der NEB im Juli 2018 leider bestätigt. Die Vollsperrung hatte zur Folge, dass sich ein „Ausweichverkehr“ über die in der Zuständigkeit der Gemeinde Wandlitz liegende Industriestraße, die Schönerlinder Bahnhofstraße und die Schönerlinder Dorfstraße sowie über den „Alten Heerweg“ in Richtung L305 entwickelte. Bei den genannten Straßen handelt es sich um öffentlich gewidmete Straßen mit unterschiedlichen Ausbaustandards. Der öffentliche Verkehr ist in der Schönerlinder Dorfstraße in Bezug auf die Benutzung durch Lkw verkehrsrechtlich eingeschränkt. Dementsprechend musste der Lkw-Verkehr über den „Alten Heerweg“ abgewickelt werden.
Der „Alte Heerweg“ schließt an die Schönerlinder Bahnhofstraße in Höhe der Einmündung Industriestraße an und verläuft auf einer Strecke von ca. 1.150 m bis zur Mühlenbecker Straße (L305). Der zunehmende Lkw-Verkehr auf der L305 hat zur Erhöhung der Belastung insbesondere in Bezug auf die Lärmentwicklung der Anlieger geführt, daher wurde der „Alte Heerweg“ in den letzten Jahren zur Aufnahme des Lkw-Verkehrs großflächig instandgesetzt. Das derzeitige Verkehrsaufkommen kann über den vorhandenen Fahrbahnzustand abgewickelt werden. Die Gemeinde ist ihrer Verkehrssicherungspflicht bisher durch regelmäßige punktuelle Instandsetzungsmaßnahmen sowie mit der Aufstellung des Verkehrszeichens „Gefahrstelle“ (Vz.101) mit dem Zusatzschild “Straßenschäden“ (Zz.1006-34) nachgekommen.
Jedoch kann der „Alte Heerweg“ in seinem gegenwärtigen Straßenzustand (speziell die Teilbereiche, die unter Verwendung von Asphaltfräsgut hergestellt wurden) ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufgrund des, mit dem Baubeginn des durch die SenUVK geplanten Ausbaus der B109, voraussehbaren Ausweichverkehrs nicht unbeschadet aufnehmen.
Ob im Hinblick auf weitere Schadensbilder und damit ggf. verbundene Unfälle und Kraftfahrzeugschäden mit der o.g. verkehrsrechtlichen Beschilderung eine Befreiung von der Haftpflicht der Gemeinde erfolgt, hängt von den jeweiligen Umständen ab und erfordert im Einzelfall im Nachgang eine umfassende Aufklärung.
Wegen der zu erwartenden erhöhten Verkehrsbelastung ist eine zusätzliche vollflächige Befestigung in Asphaltbauweise erforderlich, um zumindest eine mittelfristig bessere Haltbarkeit zu erzielen. Um nicht die Verkehrssituation im Ortsteil Schönerlinde weiter zu verschärfen, ist diese jedoch nur vor dem Eintreten des aus den genannten Baumaßnahmen resultierenden „Ausweichverkehrs“ möglich.
Für die Herrichtung des „Alten Heerweges“ ist es angeraten, eine durchgängige Fahrbahnbreite von 5,50 m mit beidseitig befahrbaren höhengleichen Banketten von 0,50 m herzustellen. Im Rahmen einer großflächigen Ertüchtigung ist die gesamte Asphaltbefestigung der Fahrbahn durchzufräsen und nach der Herstellung des Planums mit einer 4 cm dicke Asphaltdeckschicht in einer Breite von 5,50 m zu versiegeln. In den bebauten Teilbereichen sind Fahrbahnverbreiterungen auf vorhandenen Flächenbefestigungen erforderlich.
Die Finanzierung der genannten Instandsetzungsmaßnahmen ist derzeit haushaltsseitig nicht gesichert. Um die Straße „Alter Heerweg“ für die Aufnahme des zu erwartenden Ausweichverkehrs mit dem genannten Leistungsumfang zu ertüchtigen, ist nach einer ersten Kostenannahme ein außerplanmäßiger Kostenaufwand in Höhe von 350.000 € notwendig.
Die SenUVK sowie die DEGES als auch der Landesbetrieb Straßenwesen haben der Gemeindeverwaltung in Gesprächen im August und zuletzt am 06.09.2018 die Prüfung einer Finanzierungsbeteiligung zugesichert und finanzielle Mittel in Aussicht gestellt. Abschließende Gespräche dazu erfolgen in den nächsten Wochen.
Unter der Prämissen, dass der Auftrag der SenUVK bzgl. der Ausbaus der B109 bereits erteilt wurde und somit Veranlassung zu der Annahme besteht, dass die SenUVK schnellstmöglich mit den Bauarbeiten beginnen wird, ist eine zeitnahe Entscheidung der Gemeinde über den Umfang der Instandsetzungsmaßnahmen auf dem „Alten Heerweg“ notwendig.
Die Eilbedürftigkeit zur Entscheidungsfindung über eine unmittelbare Bereitstellung des genannten Kostenumfanges ist darin begründet, dass eine Beauftragung der notwendigen Bauleistungen zur großflächigen Herrichtung des „Alten Heerweges“ und die Fertigstellung dieser bis zum Jahresende 2018 der Durchführung eines zeitaufwendigen vergaberechtlichen Verfahrens gemäß der VOB unterliegt.
Die Mehraufwendungen können durch Mehrerträge bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen (Produktkonto 61100.411100) finanziert werden.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter der Maßgabe, dass seitens der Gemeindeverwaltung alle Möglichkeiten einer Finanzierungsbeteiligung Dritter ausgeschöpft werden, die Bereitstellung des außerplanmäßigen Kostenaufwandes in Höhe von 350.000 € für die Herrichtung des „Alten Heerweges“ im Ortsteil Schönerlinde.
Die haushaltsseitige Deckung des Mehraufwandes erfolgt über Mehrerträge bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen (Produktkonto: 61100.411100).
Anlagen:
keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||