Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Zepernicker Landstraße“ wird der FNP im Parallelverfahren geändert. Das Plangebiet befindet sich südwestlich des Ortskerns von Ladeburg, westlich der Zepernicker Landstraße, und hat eine Größe von 1,3 Hektar.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Quartiersentwicklung Weiße Stadt“ wird der FNP im Parallelverfahren geändert. Das ca. 7,2 Hektar große Plangebiet ist zurzeit eine innerstädtische Brachfläche.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan "Märkisch Grün" wird der FNP im Parallelverfahren geändert. Das ca. 1,1 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Ortseingang in etwa 700 Meter Entfernung zum Ortskern Melchow unmittelbar an der Landesstraße L 200.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die jeweiligen Änderungen der Flächennutzungspläne der Nachbargemeinden zur Kenntnis.
Anlagen:
- Auszug Planungsunterlagen zu 1. (1 Seite) - Auszug Planungsunterlagen zu 2. (1 Seite) - Auszug Planungsunterlagen zu 3. (2 Seiten)
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