Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0497  

 
 
Betreff: Widmung eines neu herzustellenden Abschnittes der Straße Am Elsluch sowie eines bestehenden Abschnittes des Heideweges in der Gemeinde Wandlitz OT Schönwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA18
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Strassenverwaltung Beteiligt:HB AL
    K_Liegenschaften
   Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
04.09.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.09.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
geänderte_Widmungsverfügung_AmElsluch_Heideweg

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Begründung / Erläuterung

Die Widmung ist ein Verwaltungsakt, durch den die Verkehrsfläche den Status einer öffentlichen Straße erhält und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.

Die bislang als Sackgasse vorhandene, öffentlich gewidmete Gemeindestraße „Am Elsluch“ soll erweitert und an den „Heideweg“ angebunden werden. Bei der über die Flurstücke 183 und 193 der Flur 4 in der Gemarkung Schönwalde verlaufenden bestehenden Wegeführung handelt es sich bisher um eine Privatstraße der Gemeinde. Die für die Straßenanbindung notwendige Grabenverrohrung wurde bereits im Juni 2015 hergestellt. Die Gemeinde beabsichtigt die Vermarktung der Flurstücke 985 und 989 der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde. Die baurechtliche Erschließung soll durch den neu zu widmenden Abschnitt der Straße „Am Elsluch“ gesichert werden. Die neu herzustellende und zu widmende Wegeführung wird in unbefestigter Bauweise mit einer Schotterdecke hergestellt.

 

Die betroffenen Flurstücke 183 und 193 der Flur 4 sowie die Flurstücke 447/1, 982, 986 und 990 der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde stehen im Eigentum der Gemeinde Wandlitz. Folglich kann die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der dem Verkehr dienenden Flächen die Widmung gemäß § 6 Abs. 1 BbgStrG verfügen. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Die über die Flurstücke 447/1, 982, 986 und 990 der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde verlaufende öffentliche Straße wird mit der Bezeichnung „Am Elsluch“ in das Straßenverzeichnis der Gemeinde Wandlitz eingetragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 

Gleiches gilt für die über die Flurstücke 183 (teilweise, ohne Graben) und 193 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Schönwalde verlaufende öffentliche Straße, die mit der Bezeichnung „Heideweg“ im Straßenverzeichnis zu führen ist.

 

Die Widmung wird gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 BbgStrG im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam, jedoch frühestens am Tage der Verkehrsfreigabe.

Der Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe ist aktenkundig zu machen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

  • die Flurstücke 447/1 (teilweise), 982 (teilweise), 986 und 990 der Flur 12 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Am Elsluch“ zu benennen,
  • die Flurstücke 183 (teilweise, ohne Graben) und 193 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Schönwalde gemäß § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu widmen und mit dem Namen „Heideweg“ zu benennen,
  • die Bürgermeisterin zu beauftragen, die angefügte Widmungsverfügung zu erlassen und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz öffentlich bekannt zu machen. Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.

 

 

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Anlage:

 

Widmungsverfügung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geänderte_Widmungsverfügung_AmElsluch_Heideweg (296 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   31.07.2018 09:50:31   Laura Göritz