Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0488  

 
 
Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016;
Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Die Bürgermeisterin
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.06.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.07.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
14_14-50-02_0600_2016_Bericht_Endfassung_scan

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Begründung / Erläuterung

Die Aufgabe der Prüfung des Jahresabschlusses obliegt im Rahmen der örtlichen Prüfung gem. § 102 Abs. 1 BbgKVerf dem Rechnungsprüfungsamt. Vor der Entlastung durch die Gemeindevertretung ist nach § 104 Abs. 1 und 2 BbgKVerf der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob

 

-          die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Vorschriften eingehalten worden sind,

-          Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, zutreffend dargestellt sind,

-          der Haushaltsplan eingehalten ist,

-          die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnung sowie die Bilanz ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-,

-          Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer

Buchführung vermitteln,

-          die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften bei der Verwendung von

Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei

-          der Verwaltung des Nachweises des Inventars eingehalten worden sind und

-          der Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine

zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde abbildet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Schlussbericht zu erstellen. Der Schlussbericht hat eine Bewertung zum Jahresabschluss der Gemeinde einschließlich des Vorschlags zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu enthalten.

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim in der Zeit vom 28.02.2018 bis 12.04.2018 geprüft.

 

Gegen die Erteilung der Entlastung der Bürgermeisterin Frau Dr. Radant durch die Gemeindevertretung bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.

 

Der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Wandlitz und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Fassung vom 29.05.2018 sind beigefügt.

 

Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf sind der Beschluss zum Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten gesondert zu beschließen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kapitel 3 (Gemeindewirtschaft), Abschnitt 1 (Haushaltswirtschaft, §§ 63 bis 85) und Abschnitt 4 (Prüfungswesen, §§101 bis 106) BbgKVerf

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

ca. 7.500,00

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

11130.543107

 

10.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt gem. §82 Ab. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Wandlitz.

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt der Bürgermeisterin Frau Dr. Jana Radant für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung.

 

 

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Anlagen:

 

- Jahresabschluss 2016

- Prüfbericht zum Jahresabschluss in der Fassung vom 29.05.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14_14-50-02_0600_2016_Bericht_Endfassung_scan (2307 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   05.06.2018 07:29:45   Astrid Gäbler