Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage dargestellte Bereiche als Vorranggebiete Wohnen in den Gemarkungen Klosterfelde, Wandlitz und Basdorf sowie ein Konsolidierungsgebiet in Basdorf durch einen Selbstbindungsbeschluss als Kulisse für die Förderrichtlinien der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg.
Mit Beschluss Nr. BV-GV/2016-0285 hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am 8.12.2016 die Fortschreibung der Wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie (WUS) der Gemeinde Wandlitz beschlossen. Mit Schreiben vom 23. Juni 2016 entschied das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) über den Antrag der Gemeinde Wandlitz zur Ausweisung von Fördergebietskulissen zur Wohnraumförderung. Eine Ausweisung der Gebiete als Vorranggebiet oder als Konsolidierungsgebiet der Wohnraumförderung sind eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Zuwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnraumförderung nach: - Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten - und Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus. Das LBV hat die vorgesehenen Vorranggebiete in den Ortsteilen Klosterfelde, Wandlitz und Basdorf sowie einem Konsolidierungsgebiet in Basdorf eine Zustimmung ausgesprochen. Der Standort in Schönerlinde wurde abgelehnt.
Klosterfelde – Zentrum (Vorranggebiet Wohnen) Das Vorranggebiet in Klosterfelde dehnt sich östlich der Klosterfelder Hauptstraße bis zu der Bahnanlage der NEB aus. Die Bahnhofstraße bildet eine südliche Grenze des Gebietes, während das Gebiet im Norden durch den Wassergraben, welcher durch die Gärten der Häuser an der Heidestraße fließt, begrenzt wird. Das Gebiet umfasst insgesamt 30 ha.
Wandlitz – Ehemaliger Güterbahnhof (Vorranggebiet Wohnen) Das Vorranggebiet liegt in dem zentralen Bereich des Ortsteiles Wandlitz und umfasst 15 ha Fläche. Es dehnt sich von Prenzlauer Chaussee (L 100) bis zu der Bahnanlage der NEB aus. Die nord-östliche Grenze bildet die Bernauer Chaussee. Richtung Südwesten zieht sich das Gebiet bis zur Wensickendorfer Chaussee. Eine kleine Waldfläche in Südwesten ist nicht mehr eingeschlossen.
Basdorf – Basdorf Zentrum (Vorranggebiet Wohnen) und das Gelände der ehemaligen Landespolizeischule (Konsolidierungsgebiet) Das Vorranggebiet zieht sich von der Waldheimstraße nach Süden. Die westliche Grenze bildet die Prenzlauer Straße bis auf die Höhe der Tulpenstraße. Der Siedlungsbereich zwischen Hortensienstraße, Tulpenstraße und Rosenstraße, mit Ausnahme der Straße Am Waldschlösschen, ist ausgeschlossen. Das Konsolidierungsgebiet bildet eine Verlängerung des westlichen Teiles des Vorranggebietes. Die Grenzen bilden die Prenzlauer Straße, die Verlängerung der Tulpenstraße, Waldkorso und die Verlängerung des Anemonenwegs. Das Vorrang- und Konsolidierungsgebiet fasst insgesamt 49 ha.
Der Selbstbindungsbeschluss ist eine Voraussetzung für die Förderrichtlinienumsetzung.
Gesetzliche Grundlagen
- Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten - Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus. - Baugesetzbuch - Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage dargestellte Bereiche als Vorranggebiete Wohnen in den Gemarkungen Klosterfelde, Wandlitz und Basdorf sowie ein Konsolidierungsgebiet in Basdorf durch einen Selbstbindungsbeschluss als Kulisse für die Förderrichtlinien der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |