Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß §46 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf. sind die Ortsbeiräte bei der Erstellung des Haushaltsplanes anzuhören. Dies beeinhaltet in der Gemeinde Wandlitz auch das aktive Vorschlagsrecht in der Aufstellungsphase.
Die Vorschläge werden durch die einzelnen Fachämter bewertet, ggf. werden die finanziellen Auswirkungen ermittelt und anschließend der Kämmerei weitergeleitet.
Die Kämmerei vereinbart mit der Ortsvorsteherin/dem Ortsvorsteher Termine im Ortsteil zur Erörterung der Haushaltsvorschläge.
Folgende Terminvorschläge sind unterbreitet worden:
Gesetzliche Grundlagen
§46 Abs. 1 Satz 6 BbgKverf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Wird im jeweiligen Beschluss nach Möglichkeit benannt. Ansonsten werden die finanziellen Auswirkungen durch die Verwaltung ermittelt.
Beschluss:
Der Ortsbeirat ______________ (Name des Ortsteils) unterbreitet folgende Vorschläge zum Haushaltsplan 2019:
Anlagen:
keine
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