Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-HA/2017-0214 wurde die Vergabe der verkehrsplanerischen und ingenieurtechnischen Leistungen für die Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße beschlossen. Das Ingenieurbüro wurde beauftragt, den Ausbau der Straßen nach den aktuellen und den zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen zu planen.
Die betreffenden Verkehrsflächen sind unbefestigt, weisen durchgängig starke Unebenheiten auf und variieren im Streckenverlauf. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Bei trockener Witterung sind die Anwohner einer erheblichen Staubbelastung ausgesetzt.
Alle vier Straßen wurden vor ca. 15 Jahren mit einer regelgerechten Beleuchtungsanlage ausgestattet. Sie ist funktionstüchtig und befindet sich in einem guten Allgemeinzustand. Eine Erneuerung wird daher nicht in Erwägung gezogen. Nach Verlegung der Schmutzwasserleitungen ist auch die Medienerschließung abgeschlossen und die Voraussetzungen für einen grundhaften Ausbau der Straßen gegeben.
Die zu überplanenden Straßenräume sind jeweils ca. 165 m lang und ca. 8,00 m breit. Sie sind auf beiden Straßenseiten vorwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt und Freizeit. Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) können die Straßen als Wohnstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von unter 150 Kfz/h eingestuft werden. Der mit der Vorplanung dargelegte Lösungsansatz sieht folgende Aufteilung der Straßenräume vor:
Hinsichtlich der Oberflächenbefestigung der Fahrbahnen wurden mit der Vorplanung eine Variante (1) in Asphaltbauweise und eine Variante (2) in Pflasterbauweise untersucht. Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass sich im Gemeindegebiet die Asphaltbauweise als sehr robuste und kostengünstige Oberflächenbefestigung bewährt hat.
Bei den geplanten Fahrbahnbreiten von 4,80 m und den beidseitigen Bankettstreifen mit einer Breite von 0,50 m verbleiben maximal ca. 1,10 m unbefestigte Seitenbereiche pro Straßenseite. In diesen Flächen sind neben den Entwässerungsmulden auch noch die Grundstückszufahrten und die Standorte der Leuchten zu berücksichtigen. Da sich in den Seitenbereichen zusätzlich Medienleitungen befinden, kann in verschiedenen Straßenabschnitten eine Erweiterung der Straßenentwässerung in Form von unterirdischen Rigolen problematisch werden.
Eine Oberflächenbefestigung aus Asphalt nimmt kein Niederschlagswasser auf. Demgegenüber steht eine Oberflächenbefestigung mit Betonsteinpflaster. Auf Grund der Materialbeschaffenheit und der Fugendurchlässigkeit kann ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers direkt auf der Fahrbahnfläche versickern. Diese Bauweise bewährt sich insbesondere in den Straßen, bei denen für die Herstellung von Entwässerungsmulden kein ausreichender Straßenraum zu Verfügung steht. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Sachverhalt begünstigend auf den Kostenaufwand für die Herstellung der notwendigen Entwässerungsanlagen auswirken wird. Des Weiteren kann mit einer gepflasterten Fahrbahnoberfläche der Wohnstraßencharakter hervorgehoben werden. Im Ergebnis der Abwägung ergeht daher die Empfehlung, die Oberflächenbefestigungen der Fahrbahnen in Betonsteinpflaster herzustellen.
Das Siedlungsgebiet „Waldfrieden“ ist verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Als gleichrangige Straßen unterliegen sie der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Daher ist bei der Planung auf bauliche Anlagen zur Verkehrsberuhigung verzichtet worden.
Die Straßenbaumaßnahmen sind beitragspflichtig. Nach der für das Beitragsrecht maßgeblichen natürlichen Betrachtungsweise sind die Straßen grundsätzlich als einzelne Erschließungsanlagen zu bewerten. Auf Grundlage der Kostenschätzungen aus der Vorplanung ergeben sich voraussichtliche Anliegerbeiträge pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche für die
Pflasterbauweise von ca. 3,84 €/m²
Pflasterbauweise von ca. 3,70 €/m²
Pflasterbauweise von ca. 3,09 €/m²
Pflasterbauweise von ca. 4,13 €/m²
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung aus der Vorplanung ergibt sich ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von ca. 147 €/m² hergestellter Zufahrtsfläche.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Baugesetzbuch (BauGB)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenplanung der Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße mit folgenden Ausbauparametern weiterzuführen:
a) * in Asphaltbauweise b) * in Betonsteinpflasterung
* Die Entscheidung der Oberflächenbefestigung für die Fahrbahnen wird in den Sitzungsprotokollen festgehalten.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Die Lagepläne sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße“ einzusehen.
Anlagen:
Übersichtsplan Lageplanauszüge der Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße
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