Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0481  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Bernauer Chaussee/ Prenzlauer Chaussee" 2. Änderung (Lidl), Gemarkung Wandlitz
- Einleitungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2018
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
29.05.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.06.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.06.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.07.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Einleitungsantrag
Entwurf
Auswirkungsanalyse

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee“ für die im Geltungsbereich der Gemarkung Wandlitz, Flur 6 gekennzeichneten Flurstücke vor.

Im Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Durch das Planverfahren sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den Abriss mit anschließendem Neubau eines Lidl-Marktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1330 m² geschaffen werden. Darüber hinaus soll auch ein Neubau für den bereits existierenden Imbiss und Bäcker entstehen.

Dafür wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (1. Änderung) um ein weiteres Flurstück ergänzt und hat zukünftig eine Größe von 0,7 ha.

Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes soll im Normalverfahren mit  der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Die voraussichtlich erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) kann in einem separaten Parallelverfahren erfolgen oder gegebenenfalls in die derzeit laufende Neuaufstellung des Gesamtflächennutzungsplanes einbezogen werden.

Die anfallenden Kosten des Planverfahrens werden durch den Vorhabenträger übernommen.

 

Kritisch wird in diesem Planverfahren aus Sicht der Verwaltung das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung und die geplante Zufahrt auf die L 100 gesehen. Diese Punkte müssen im weiteren Verfahren intensiv geprüft werden. Ein Verkehrs- und Schallgutachten wurde in Auftrag gegeben.

 

Im Ergebnis der bereits erstellten Auswirkungsanalyse für die geplante Erweiterung des Lidl-Marktes wurde festgestellt, dass bei Realisierung keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten der zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee“ mit Erweiterung des Geltungsbereiches gemäß § 2 ff. BauGB.
  2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abzufragen.
  3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungskosten.
  4. Eine verkehrstechnische Erschließung zur L100 wird abgelehnt.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

-          Geltungsbereich

-          Einleitungsantrag

-          Entwurf

-          Auswirkungsanalyse 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (540 KB)    
Anlage 2 2 Einleitungsantrag (126 KB)    
Anlage 3 3 Entwurf (204 KB)    
Anlage 4 4 Auswirkungsanalyse (1696 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   13.06.2018 11:06:16   Astrid Gäbler