Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 den Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ beschlossen.
Die Planänderung wurde gemäß Artikel 12 des Landesplanungsvertrages der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg angezeigt. Die angezeigte Planänderung lässt zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen.
Die „Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ ist abgeschlossen. Den berührten Behörden wurde mit Schreiben vom 27.03.2018 das Ergebnis der Vorprüfung übersandt. Zusätzlich gab es einen „Scopingtermin“ am 19.04.2018, bei dem das Planungsbüro die Einzelfallprüfung ausführlich erläuterte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass von erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt nicht auszugehen ist, weil die Betroffenheit der Schutzgüter durch das Vorhaben insgesamt sehr gering ist.
Durch das Änderungsverfahren werden lediglich die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Verkehrsführung geringfügig geändert, was eine minimale Erhöhung der Versiegelung nach sich zieht. Es sind keine erheblichen Auswirkung durch die Planung zu erkennen, demnach kann das Änderungsverfahren gemäß § 13 a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wird verzichtet. Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass
Anlagen:
B-Planentwurf der 1. Änderung mit Begründung (Stand: April 2018)
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