Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg begann am 5. Februar 2018. Die Unterlagen standen im Internet unter http://gl.berlin-brandenburg.de/lephr zur Verfügung. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 7.Mai 2018 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg abgegeben werden. Die beigefügte Stellungnahme der Gemeinde wurde am 19.04.2018 abgegeben. Über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Beteiligung wurde im Bericht der Bürgermeisterin im Februar 2018 durch die Verwaltung informiert. Zudem wurde die öffentliche Auslegung in den Amtsblättern der Länder Berlin und Brandenburg bekannt gemacht.
Gesetzliche Grundlagen Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) Landesplanungsvertrag Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme der Gemeinderverwaltung zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg zur Kenntnis
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