Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0475  

 
 
Betreff: Schöffenwahlvorschlagsliste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bgm1
Die Bürgermeisterin
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.05.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vorschlagliste_20180426134218

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Begründung / Erläuterung

Zum 31.12.2018 endet die Amtsperiode der im Jahr 2013 gewählten ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Jahr 2018 ist daher die Neuwahl der Schöffen durchzuführen.

Entsprechend Abschnitt I Ziffer 1 der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, des Ministers des Innern und für Kommunales, des Ministers für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 29.08.2017 hat das Landgericht Frankfurt/Oder die Anzahl der von der Gemeinde Wandlitz zu benennenden Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter wie folgt mitgeteilt:

 

für das Amtsgericht Bernau

4 Hauptschöffen

 

für das Landgericht Frankfurt/Oder

5 Hauptschöffen

 

Durch die Gemeindevertretung ist eine einheitliche Vorschlagliste zu wählen. Die Aufteilung in Haupt- und Hilfsschöffen oder Schöffen für das Amts- oder Landgericht erfolgt erst im Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Bernau.

 

In die Vorschlagliste ist mindestens die doppelte Zahl von Personen aufzunehmen, als durch das Landgericht festgelegt worden ist.

 

Für  die Aufnahme in die Vorschlagliste besteht für jeden Bewerber das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Gemeindevertreter, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Die in der Anlage aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt haben um die Aufnahme in die Vorschlagliste gebeten und eine Erklärung nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes abgegeben.

 

Nach der Abstimmung über die Vorschlagsliste durch die Gemeindevertretung ist die Vorschlagsliste in der Gemeinde eine Woche lang öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist im Amtsblatt bekanntzugeben und erfolgt in der Zeit vom 18.06. bis 22.06 2018 zu jedermanns Einsicht  in der Bürgerinformation der Gemeinde Wandlitz, während der Öffnungszeiten

Mo   09:00 - 15:00 Uhr

Di   08:00 - 18:00 Uhr

Mi   08:00 - 15:00 Uhr

Do   08:00 - 15:00 Uhr

Fr   07:00 - 13:00 Uhr.

 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Ort angeben) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemeinsame allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, des Ministers des Innern und für Kommunales, des Ministers für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 29.08.2017

 

Deutsches Richtergesetz (DriG)

 

§§ 32 bis 34 und §§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz

 

§28 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:Nein

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2018 oder über die Aufnahme in die Vorschlagliste als Einzelabstimmung.

 

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Anlagen:

Vorschlagliste

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagliste_20180426134218 (508 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.04.2018 13:16:07   Astrid Gäbler