Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im September 2017 wurde eine Bauvoranfrage am Standort des Gymnasiums Wandlitz zu einer um 8 Meter von der Grundstücksgrenze zurückgesetzten Zweifeld-Sporthalle mit eingeschossigem Sozialtrakt (Richtung L 100) positiv durch den Landkreis Barnim beschieden (Variante 1).
Derzeit liegt der Gemeindeverwaltung dazu eine ergänzende Bauvoranfrage mit abweichenden Varianten vor.
Variante 1a sieht die Ausführung des Sozialtraktes zweigeschossig und 1 Meter breiter als ursprünglich vor. Dadurch kann noch ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 7 Metern erreicht werden.
Variante 1b behält den eingeschossigen Sozialtrakt bei. Dieser muss aber von 7 auf 11 Meter verbreitert werden und rückt somit auf bis zu 4 Meter an die Grundstücksgrenze heran.
Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich gerade der geringe Abstand von 4 Metern nicht aus der Umgebungsbebauung. Durch das Heranrücken des zukünftigen Gebäudes an die Grundstücksgrenze wird zudem eine erdrückende Wirkung mit städtebaulichem Vorbildcharakter erzielt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Beschluss:
Anlagen:
Flurkartenauszug Variante 1 Variante 1a Variante 1b Auszug Antragsunterlagen (2 Seiten)
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