Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit dem Energiekonzept der Gemeinde Wandlitz wurden die Energiebedarfs- und Handlungsschwerpunkte festgelegt und speziell im Punkt 8.4 Maßnahmen für die „Kommune“ definiert.
Unter Punkt K1 ist dabei das Energiemanagement, sowie die Erstellung von Energieausweisen für öffentliche Gebäude, genannt.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist folgender Weg beschritten worden:
Dabei ging es insbesondere darum, zu den öffentlichen Gebäuden, die im energiewirtschaftlichen Sinn unter Nichtwohngebäude gefasst sind, die vorhandenen Datensätze zu bewerten und ggf. fehlende Daten zu ermitteln.
Zunächst wurden die Gebäude in folgende Kategorien eingeteilt:
- Verwaltungsgebäude - Kindertagesstätten und Horte - Schulen - Sport- und Mehrzweckhallen - Soziokulturelle Einrichtungen - Bibliotheken - Feuerwehrgerätehäuser - Bauhöfe
Im Hinblick auf die zu ermittelnden Parameter für die Gebäudekategorien ist auf die Werte abgestellt worden, die im Hinblick einer späteren Auswertung auf der Grundlage der Energieausweise erforderlich sind:
Stromverbrauch in kWh
Wärmeverbrauch in kWh
Flächengrößen in m2
Es stellte sich heraus, dass für die jeweiligen Gebäude zwar nahezu lückenlose Angaben vorhanden waren. Jedoch lagen die Grunddaten in unterschiedlichen Erfassungs- und Aufbereitungsformen - sowohl für die Verbrauchswerte als auch für die Flächengrößen - vor.
Es bedurfte eine umfangreichen Datenauswertung und teilweise Umrechnung, um die Eingangsgrößen für die zu erstellenden Energieausweisen zuarbeiten zu können.
Nach Recherchen stellte sich heraus, dass bereits für 9 Nichtwohngebäude Energieausweise vorhanden waren. Für 20 Nichtwohngebäude sind die Eingangsdaten unter der in Punkt 1 beschriebenen Form aufbereitet worden.
Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es bei Gebäuden mit geringem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche kleiner 500m2 nicht erforderlich, einen Energieausweis zu erstellen. Insofern ist bei den 12 Nichtwohngebäuden, wo diese Parameter zutreffen, auf eine Energieausweiserstellung vorerst verzichtet worden.
Nach Bereitstellung der Eingangsdaten in der erforderlichen Form, sind die restlichen Energieausweise im 1. Quartal des Jahres erarbeitet worden.
Im Ergebnis der 1. Sichtung ist zu verzeichnen, dass die Energieausweise z.T. sehr unterschiedliche Kennwerte ausweisen.
So ergibt sich beispielsweise für die Kindertagesstätten folgendes Bild:
Es ist nun erforderlich, diese Ergebnisse tiefer zu analysieren. Hierzu soll wie folgt vorgegangen werden:
Endenergieverbrauch, Wärme Endenergieverbrauch, Strom
Hierzu soll in einem ersten Schritt gemeinsam mit dem Ersteller der Energieausweise eine Fehlerdiskussion vorgenommen werden.
Dieser Schritt erscheint notwendig, um auszuschließen, dass aus der Vielzahl der gelieferten Daten Rundungs- oder Rechenfehler das Ergebnis verfälschen; z.B. sind bei der Flächengrößenermittlung die Raumgrößen händisch ermittelt worden. Auch gibt es Fälle einer fraglichen Zuordnung von Gebäudeteilen zu bestimmten Zählereinrichtungen.
In einem zweiten Schritt sind die gesammelten Daten zur Gebäudehülle und der Baukonstruktion zu überprüfen.
Im Ergebnis soll eine Auflistung der Gebäude erstellt werden, wo anhand
- fehlerbereinigter Auffälligkeiten bei den Verbrauchskennzahlen
und
- von anzunehmenden energiewirtschaftlich relevanten Gebäudemerkmalen
eine Priorisierung des Handlungsbedarfes erfolgt.
Nachdem Ansatzpunkte für eine Priorisierung der Gebäude zur energiewirtschaftlichen Ertüchtigung gefunden sind, sind die entsprechenden Aufgabenstellungen zu entwickeln.
Diese Aufgabestellungen werden dem Ausschuss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes (A6) zur Beratung und Bestätigung vorgelegt.
In der Folge werden entsprechende Haushaltsveranschlagungen zur planerischen und baulichen Umsetzung gebildet.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sukzessive – entsprechend der haushaltsseitigen Veranschlagung.
Ggf. sollte in Erwägung gezogen werden, energiewirtschaftlich relevante Baumaßnahmen mit „Sowieso“-Erneuerungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen zu verbinden.
Die Realisierung solcher Bauvorhaben erfolgt ansonsten nach dem für Bauvorhaben üblichen Procedere.
Die Energieverbrauchsermittlung bleibt parallel zu den vorgenannten Punkten ein wichtiges Betätigungsfeld. Es ist selbstverständlich, dass jegliche Untersuchung, Einflussnahmen und bauliche Maßnahmen nur durch eine entsprechend qualifizierte Energieverbrauchsermittlung überprüft werden kann – und muß.
Gesetzliche Grundlagen
Energieeinsparverordnung (EnEV) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Mitteilung der Gemeindeverwaltung, über den Sachstand zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes hinsichtlich der Ermittlung und Analyse von Energieverbräuchen, zur Kenntnis.
Anlagen: keine
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