Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0473  

 
 
Betreff: Beschlussantrag zur weiteren Entwicklung des NWA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA12
EBWP
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.05.2018
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden abgelehnt   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde abgelehnt   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen abgelehnt   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
25.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.05.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Obwohl der NWA mehrheitlich die Anschließer in der Gemeinde Wandlitz versorgt, werden die Interessen der Bürger in der Gemeinde unzureichend berücksichtigt.

 

Das hat sich in den letzten Jahren und Monaten immer deutlicher gezeigt. Besonders im Umgang mit den betroffenen Bürgern bei der Altanschließerproblematik haben sowohl der derzeitige Verbandsvorsteher als auch die Minderheitsgesellschafter aus der Gemeinde Mühlenbecker Land und der Stadt Oranienburg sich gegen die Umsetzung des Willens der Wandlitzer Bürger und Gemeindevertretung gestellt und somit eine einvernehmliche Lösung verhindert.

Dabei zeigte sich das es dem NWA an einer entsprechenden Bürgernähe mangelt. Das beginnt bei der Behandlung der Probleme der einzelnen Bürger und setzt sich mit der Erreichbarkeit und der Barrierefreiheit des Dienstgebäudes fort.

 

Auch die Belange der ökologischen Weiterentwicklung durch den Einsatz neuer  Technologien und Freiräumen für den Bürger finden in den aktuellen Abwasserkonzepten zu wenig Raum.

 

Hinderlich für die Durchsetzung der Interessen der Bürger hat sich ebenfalls erwiesen, dass die Kommunalaufsicht über den NWA beim Landkreis Oberhavel liegt.

 

Durch die Herauslösung aus dem NWA und die Gründung eines eigenen Wasser- und Abwasserverbandes auf dem Territorium des Kreises Barnim wären die Bedingungen gegeben, die Interessen der Bürger der Gemeinde Wandlitz besser zu berücksichtigen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28. Absatz 24 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG)

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Probleme, welche in der Vergangenheit bei der Zusammenarbeit mit dem NWA enstanden sind, zusammenzutragen, aufzuarbeiten und der Gemeindevertretersitzung bis zum Jahresende zur Diskussion vorzulegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   05.04.2018 13:43:07   Astrid Gäbler