Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am 15.03.2018 fand eine Projektanlaufberatung mit dem beauftragten Planungsbüro -Renner Architekten GmbH, dem Baupaten, dem Vorsitzenden des Bauausschusses und Vertretern der Gemeindeverwaltung statt. Bei dieser Projektgruppensitzung wurde der aus der Präsentation vorliegende Gestaltungsvorschlag nochmals erörtert und Hinweise der Projektgruppe aufgenommen. Für die weitere Bearbeitung sind Fachplaner zu beauftragen, eine Vermessung und ein Baugrundgutachten sind zu erstellen. Hinsichtlich des Zeitablaufs wurde ein Ablaufplan entworfen. Hierbei wurde letzt-endlich festgestellt, dass die Vorlage der Entwurfsplanung bereits am 5.Juli 2018 von der Gemeindevertretung beschlossen werden müsste, um im Winter 2018/ 19 ausschreiben zu können. Die Ausschreibung sollte möglichst in den Wintermonaten erfolgen, so dass die entsprechenden Firmen ihre Kapazitäten einteilen können und annehmbare Ergebnisse erzielt werden. Um im April ´18 mit der Gesamtplanung beginnen zu können, wurden die ausgewählten Fachplaner zunächst mit der Vorplanung beauftragt. Die Aufträge für die nächsten Leistungsphasen können erst nach Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses ab 14.Mai ´18 erfolgen. Die Planungsunterlage für die nächstfolgende Gemeindevertretersitzung am 5.Juli´18 müsste lt. Gremienverlauf, der ca.6 Wochen dauert, jedoch bereits ab ca. 15. Mai´18 vorliegen (OB- Sitzung Klosterfelde ist am 28.05.18). Entsprechend der gegenwärtigen Beschlusslage (Beschluss zum Baucontrolling für Hochbaumaßnahmen), ist für Hochbauvorhaben ab einer Größenordnung von 250.000 € ein Grundsatzbeschluss zur Umsetzung zu fassen. Dazu ist für das Bauvorhaben eine Projektunterlage in der Planreife der Vorplanung (LP 2) vorzulegen. Zur Abkürzung der Zeitschiene schlägt die Projektgruppe vor, den Zeitraum bis zum 5. Juli 2018 für die planerische Vorbereitung voll zu nutzen. Das heißt, die Vorplanung wird nur der Projektgruppe vorgelegt und die Entwurfsplanung freigegeben. Diese wiederum kann bis unmittelbar vor dem 5. Juli bearbeitet werden und wird dann zur Gemeindevertretersitzung direkt vom Planungsbüro vorgestellt.
Mit der Freigabe des dann erreichten Planungsstandes erfolgt die Weiterbearbeitung und Einreichung der Planunterlage zur Genehmigung, so dass der Zeitraum bis zum Jahresende (ca. sechs Monate) für das Baugenehmigungsverfahren und für die Ausführungsplanung zur Verfügung steht. Bei einer entsprechend parallel bearbeiteten Ausführungsplanung könnte dann Anfang Januar 2019 von einem Ausschreibungsbeginn ausgegangen werden.
Im Hauptausschuss wird der Beschluss gefasst, dass der Ortsbeirat, der A2 sowie der A3 im Rahmen einer Sachstandsinformation über den aktuellen Stand zu informieren.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt für das Bauvorhaben - Neubau Mensa Klosterfelde- die Durchführung der in der Beschlussvorlage beschriebenen Verfahrensweise.
Anlagen: keine
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