Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2018-0050  

 
 
Betreff: Pflegebedarfseinschätzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:HA43
Die Bürgermeisterin
HA43
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HA_Bildung/Familie/Sport
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz    
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
25.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf zur Kenntnis genommen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.05.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartungen ihrer Bewohner beauftragte die Gemeinde Wandlitz das Institut für gerontologische Forschung e.V. im Februar 2017 mit der Durchführung einer sozialraumbasierten Analyse des künftigen Pflegebedarfs unter Berücksichtigung des 3. Pflegestärkungsgesetzes. Die Bevölkerungsanalyse wurde unter Bezugnahme auf das Basisjahr 2013 für die Jahre 2020, 2025 und 2030 erstellt.

 

Die Gemeinde Wandlitz wird in den kommenden Jahren eine Veränderung der Altersstruktur ihrer Bevölkerung erleben. Der kleinräumigen Bevölkerungs-vorausschätzung des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LVB) des Landes Brandenburg zufolge wird der Anteil, der über 64 – jährigen Einwohner/innen, in der Gemeinde Wandlitz, von rund 22% im Jahr 2013 auf etwa 33,3% im Jahr 2030 wachsen (LBV 2015). Im Zuge dessen ist auch mit einer Zunahme des Anteils pflegebedürftiger Menschen in der Bevölkerung zu rechnen (MASGF* 2016).

 

Derartige Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung, stellen Kommunen vor vielfältige Herausforderungen, da sie nicht nur das Steueraufkommen und damit die Einnahmesituation der Gemeinde, sondern auch die Anforderungen der Einwohner/innen an Infrastruktur und Dienstleistungen beeinflussen.

 

Mit dem Stichtag 28.02.2018 leben in der Gemeinde Wandlitz 23.156 Menschen.

Die Zusammensetzung unserer Bevölkerung stellt sich derzeit wie folgt dar:

 

Tabelle 1

Zeitraum

Alter

Gesamt

Gesamt%

Gruppierung

28.02.2018-01.03.2005

0-12

2.638

11,4%

21,8 %

28.02.2005-01.03.1999

13-18

1.208

5,2%

28.02.1999-01.03.1990

19-27

1.209

5,2%

28.02.1990-01.03.1967

28-50

6.839

29,5%

56,6 %

28.02.1967-01.03.1952

51-65

6.276

27,1%

29.02.1952-01.03.1948

66-69

1.143

4,9%

21,5 %

29.02.1948-01.03.1943

70-74

1.110

4,8%

28.02.1943-01.03.1938

75-79

1.413

6,1%

28.02.1938-01.03.1933

80-84

862

3,7%

28.02.1933-01.03.1928

85-89

317

1,4%

29.02.1928-01.01.1900

90-

141

0,6 %

28.02.2018-01.01.1900

Gesamt/
Anteil

23.156

100%

 

99,9 %

(Daten aus dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wandlitz)

 

Die Senioren ab 66 Jahren nehmen (vergleichbar mit der Altersgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 17 Jahren mit einem Anteil von ca. 21,8 %) derzeit einen Anteil von 21,5 % der Gesamtbevölkerung ein und liegen somit immer noch unter den Schätzungen des Landesamtes für Bauen und Verkehr.

Ca. 1.320 Senioren in unserer Gemeinde sind über 80 Jahre (5,7 %).

Zwischen 75 und 79 Jahren ist jede zehnte Person pflegebedürftig, in der Altersgruppe der über 90-jährigen steigt der Anteil auf rund zwei Drittel.

 

Zur Ermittlung der geschätzten Zahl der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen in der Gemeinde Wandlitz, für die Jahre 2020, 2025 und 2030 kann die Pflegequote des Landes Brandenburgs herangezogen werden.

Als Pflegequote definiert man den Anteil der Pflegbedürftigen an der Bevölkerung insgesamt. Die Pflegequote des Landes Brandenburg beläuft sich im Jahr 2013 auf 4,2 %. (Die Übersicht der Pflegequoten ist in Anlage 1 dargestellt).

 

Die untenstehende Tabelle 2 stellt die geschätzte Zahl der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen in der Gemeinde Wandlitz anhand der Pflegequote des Landes Brandenburg im Jahr 2013 da.

 

Tabelle 2

Altersgruppen

2013

2020

2025

2030

<15

25

27

24

22

15 – 65 add²

124

125

117

108

65+ add

616

733

844

954

Gesamt add

765

885

985

1.084

EW Zahl gesamt

21.653

22.888

22.469

22.049

(S. 37**)

 

 

 

 

 

Die Tabelle 3 stellt die durch das Institut für Gerontologische Forschung e.V. geschätzten 765 Personen im Jahr 2013 in den jeweiligen Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz da.

 

Tabelle 3

 

gesamt

B

K

L

P

SL

SW

ST

W

Z

PB

765

190

120

18

14

31

79

64

211

37

% an EW

3,5

3,5

3,8

3,3

2,9

2,9

3,4

3,6

3,6

4,2

(Vortrag des Institut für Gerontologische Forschung e.V. vom 9.11.2017 S.5)

 

Die vorliegende Analyse des Institut für Gerontologische Forschung e.V. weist deutlich darauf hin, dass die Entwicklung der gesundheitlichen Lage und Pflegebedürftigkeit im Überprüfungszeitraum sehr stark durch die Einkommenssituation der künftigen älteren Bevölkerung bestimmt wird (S. 35**).

 

Als Zuzugs-Gemeinde stellt sich die Einkommenssituation der Wandlitzer Bevölkerung unterschiedlich dar.

Die 1960 Geborenen (waren 2013 über 50 Jahre alt) werden bis 2030 die 70 Jahre erreicht haben. Ein Teil von ihnen hat längere Phasen der Arbeitslosigkeit oder Teilzeitbeschäftigungen nach der Wende erleben müssen.

Dies zieht ökonomische Einbußen und Einkommensverluste nach sich, die wiederrum zu einer schlechteren gesundheitlichen Lage beitragen können.

Die „Zugezogenengruppe“ wiederum, könnte möglicherweise sozialökonomisch besser gestellt sein, als die „Alteingesessenen“ (S. 34**).

 

Auch unter der Berücksichtigung der vorgenannten Feststellungen, kann man davon ausgehen, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen wie untenstehend entwickelt:

 

Tabelle 4

 

(S.38**)

 

 

 

Die untenstehende Tabelle 5 zeigt die Schätzung, der Verteilung, der Pflegebedürftigen Personen auf die Versorgungsformen im Jahr 2017, 2020, 2025 und 2030 für die Gemeinde Wandlitz.

 

Tabelle 5

Versorgungsformen

Jahr

2017

2020

2025

2030

Pflegegeld

362

540

517

476

Ambulant

336

502

480

442

Kurzzeitpflege

5

7

7

7

vollstationäre Dauer-

pflege

96

143

137

126

Tagespflege

22

37

36

33

Summe

824

1.230

1.177

1.084

(S.41**)

 

Darstellung der pflegerischen Infrastruktur der Gemeinde Wandlitz 2017:

 

In der Gemeinde Wandlitz gibt es acht ambulante Pflegedienste sowie zwei stationäre Senioreneinrichtungen in Basdorf und Wandlitz mit ca.100 Plätzen.

Weiter gibt es zwei Tagespflegeeinrichtungen, zum einen in Schönwalde mit 12 Plätzen und zum anderen in Wandlitz mit 10 Plätzen.

 

Noch im Jahr 2018 eröffnet eine dritte Tagespflegeeinrichtung in Basdorf mit 15 Plätzen. Außerdem wird in ca. 2-3 Jahren, mit voraussichtlich 15 Plätzen, das Angebot in Wandlitz ergänzt.

 

Die Ermittlungen des Institut für Gerontologische Forschung e.V. ergaben mit Stand September 2017 eine geschätzte Versorgungskapazität im Bereich der Sachleistungen, nach dem SGB XI, in der Gemeinde Wandlitz von insgesamt etwa 437 Plätzen. Diese verteilen sich wie unten dargestellt auf folgende Ortsteile:

 

Tabelle 6

Versorgungsformen

Anzahl

Sitz des Trägers/Angebot

ambulant

336

B, K, W

Kurzzeitpflege

5

B, W

Vollstationäre Dauerpflege

96

B, W

Summe

437

 

Tagespflege

22

10 W, 12 SW

betreutes Wohnen

50

B

Gesamt:

512

 

(Vortrag des Institut für Gerontologische Forschung e.V. vom 9.11.2017  S.6 / aktuelle Auswertung)

 

Der Gemeinde Wandlitz angrenzende Einrichtungen wurden in die Ermittlungen nicht einbezogen. In der Umgebung von Wandlitz stehen bis zu 270 weitere Plätze zur Verfügung. Es gibt unter anderem 30 Intensiv-Wachkoma-Pflegeplätze und 95 Plätze im Betreuten Wohnen. Zusätzlich hat ein an der Gemeinde Wandlitz angrenzendes Unternehmen einen ambulanten Pflegedienst eingerichtet.

 

Davon ausgehend ist festzustellen, dass der aktuelle Bedarf der Gemeinde mit seinen Ortsteilen derzeit weitestgehend gedeckt wird. Im Jahr 2020 ist ein Anstieg in der notwendigen Versorgungssituation, wie oben dargestellt, erforderlich um dann bis 2030 wieder etwas abzusinken.

 

Von der Errichtung weiterer Pflegeheime in der Gemeinde Wandlitz sollte daher weitestgehend Abstand genommen werden.

Zum einen um die bestehenden Pflegestrukturen nicht zu gefährden und zum anderen um zu verhindern, dass durch ein Überangebot an Heimplätzen ein starker Anstieg der ungedeckten Heimkosten und Sozialhilfe erfolgt. Diese müssen über den Landkreis durch die Kommunen getragen werden.

 

Eine kleinere Einrichtung, allerdings mit einer speziellen Ausrichtung, wie z. B. die Betreuung dementer Menschen könnte ein ergänzender Baustein einer quartiersbezogenen Altenhilfeplanung sein. Denn hier ist der Bedarf in der Gemeinde relativ groß. Denn mit wachsendem Alter steigen die Demenzerkrankungen.

 

Während unter 70 Jahren ein Prozentsatz von 2,29 % in unserer Gemeinde an Demenz erkrankt ist, sind es im Bereich der 70-74 jährigen 4,82% (ca. 53 Personen).

Im Alter von 75- 79 Jahre sind es 7,48 % (ca. 105 Personen) und im Alter von 80-85 Jahren sind es bereits 12,14 % (ca. 104 Personen).

 

Mit über 85 Jahren leiden schon 25 % (ca. 114 Personen) des Personenkreises an dieser Krankheit („SAHRA“ Programm des Gesundheitswissenschaftlichen Instituts Nordost der AOK Nordost). Die Krankheit verläuft in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, die nicht immer eine Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen aber die Pflege unserer an Demenz erkrankten Familienmitglieder wird in den kommenden Jahren ein wichtiges Schwerpunktthema, auch in unserer Gemeinde werden.

 

Große Pflegeheime mit 140 Plätzen und mehr sind häufig als freifinanzierte Einrichtungen mit hohen Kosten pro Pflegeplatz verbunden. Dazu kommt, dass allein 80 Pflegekräfte für den Betrieb einer solchen Einrichtung notwendig wären. Diese sind derzeit nach Auskunft der vor Ort aktiven Betreuungseinrichtungen regional nicht vorhanden oder nur auf Kosten von bestehenden Pflegebetrieben akquirierbar.

 

Das 3. Pflegestärkungsgesetz setzt auf den Grundsatz „ambulant vor stationär“ und möchte damit dem Bedürfnis älterer und pflegebedürftiger Menschen nach einem selbstbestimmten und weitestgehend selbständigen Leben in der Gemeinschaft mit den entsprechenden Strukturen entsprechen und unterstützen. Die wenigsten Pflegebedürftigen möchten in ein Pflegeheim. Überwiegend besteht der Wunsch so lange wie möglich zu Hause, in seiner gewohnten und vertrauten Umgebung verbleiben zu können und dort gepflegt zu werden.

 

In der Gemeinde Wandlitz erfolgt bereits jetzt die Versorgung stärker als im Land Brandenburg über ambulante Pflegedienste und weniger stark über stationäre Pflegeeinrichtungen, wie auch der Tabelle 5 zu entnehmen ist. Dies stellt eine gute Ausgangslage für die Weiterentwicklung der künftigen Versorgungstrukturen dar.

(S 43**)

 

Während in der Vergangenheit vorrangig die Pflegekassen neben der Versorgung der Pflegebedürftigen mit pflegerischen Leistungen auch für die Pflegeberatung und das Management im Einzelfall zuständig waren, zielt das 3. Pflegestärkungsgesetz darauf ab, die Rolle der Kommunen bei der Mitwirkung für die pflegerischen Versorgungstrukturen vor Ort zu stärken, insbesondere auf den Gebieten:

 

- Sicherstellung der Versorgung

- Ausbau niedrigschwelliger Angebote

- Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen

 

Weitere Rahmenbedingungen sind über die Gestaltung „weicher“ Standortfaktoren zu schaffen, wie Familienfreundlichkeit, Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und gute Verkehrsanbindungen. 

 

Neben einem ausreichend pflegerischen Unterstützungsangebot sind das Vorhandensein und die Zugänglichkeit einer komplementären Infrastruktur der Alltagsversorgung, der medizinischen Versorgung, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Mobilität entscheidende Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung einer selbstbestimmten Lebensführung und von sozialer Teilhabe auch bei Pflegebedürftigkeit.

 

Ergebnis:

 

Die vorliegende sozialraumbasierte Pflegebedarfsabschätzung stellt ein vornehmlich quantitatives Planungsinstrument dar, das darauf abzielt, die künftige Entwicklung der Zahl pflegebedürftiger Menschen in den Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz abschätzen und so einen Anhaltspunkt über die für eine bedarfsgerechte Versorgung künftig benötigte Infrastruktur geben zu können.

Aufgrund der Vielzahl der diesen Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen, müssen die genannten Zahlen als grobe Orientierungswerte verstanden werden.

(S. 2**)

 

-          Von einem Anstieg des Pflegebedarfs und der benötigten Versorgungskapazität in der Gemeinde Wandlitz ist auszugehen

-          Die Einschätzung der aktuellen Situation zeigt, dass die ambulante Versorgung der Gemeinde Wandlitz bereits heute einen relativ hohen Stellenwert einnimmt.

-          Empfohlen wird die Weiterentwicklung, der bereits vorhandenen Versorgungsstruktur im Einklang mit den Zielen, der Pflegeoffensive des Landes Brandenburgs sowie des 3. Pflegestärkungsgesetzes

-          Das Institut für Gerontologische Forschung e.V. empfiehlt kleinräumige, flexibel an den Bedarf angepasste Angebote zu entwickeln

-          Große Pflegeheime sollten nicht mehr in die Planung der Gemeinde Wandlitz aufgenommen werden.

 

Die Entwicklung des künftigen Pflegebedarfs, wie auch die zu dessen Deckung benötigte Infrastruktur, hängen nicht nur von der im Zuge der vorliegenden sozialraumbasierten Pflegebedarfsermittlung berücksichtigten Entwicklung der Alters- und Bevölkerungsstruktur ab.

Es kommt darüber hinaus darauf an, auf lokaler Ebene „gute Rahmenbedingungen für ein aktives und gesundes Älterwerden“ zu schaffen, um so „den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verschieben, zu verringern und vielleicht auch ganz zu vermeiden.“ (MASGF* 2016, S 5.)

 

 

 

 

 

Weitere Vorgehensweise der Gemeinde Wandlitz:

 

-          Bilden einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Schwerpunkt Pflege,

mit den Pflegeanbietern der Gemeinde und benachbarten Pflegeanbietern

-          Ausbau der ambulanten Pflege

-          Jährliche Bestandsermittlung des bestehenden Pflegeangebots

-          Überprüfung und Bedarfsermittlung der Pflegestruktur in einem 5-jährigen Turnus

-          Weiterentwicklung einer ergänzenden Infrastruktur der Alltagsversorgung, der medizinischen Versorgung, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Mobilität für die Wandlitzer Senioren

-          Erweiterung der Angebote der Pflegeberatung vor Ort

-          enge Zusammenarbeit und regelmäßiger Austausch mit dem Seniorenrat

-          Prüfung und Diskussion der Bestellung eines Seniorenbeauftragten

 

*Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

**angegebene Seitenzahlen, beziehen sich auf die Sozialraumbezogene Analyse

   des künftigen Pflegebedarfs in der Gemeinde Wandlitz unter Berücksichtigung

   des Dritten Pflegestärkungsgesetz (PFG III) des Institutes für Gerontologische

  Forschung e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

Pflegequoten nach Region, Geschlecht und Altersgruppe zum Jahresende 2013

Altersgruppe

Deutschland

Brandenburg

Barnim

< 15

0,7

0,9

1,1

15-60

0,6

0,7

0,9

60-65

1,9

2,3

3,3

65-70

3,0

3,8

4,9

70-75

5,0

6,2

9,1

75-80

9,8

12,6

18,9

80-85

21

27,1

40,1

85-90

38,2

47,8

65,5

90+

64,4

75,8

86,4

Gesamt

3,3

4,2

5,5

(S. 18**)

 

 

 

 

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    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   18.04.2018 13:50:52   Mareen Apitz