Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, für das Gebiet an der Mühlenbecker Straße, Flur 2, Teilflächen der Flurstücke 601, 167/1, 168/1, 169/1, 566, 571, 574 und 583 (siehe Anlagen) in der Gemarkung Schönerlinde zuzustimmen.
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens durch die WOBEGE mbH zur Entwicklung des nördlichen Bereiches hinter den drei Wohnblöcken an der Mühlenbecker Straße vor.
Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren „Am Wiesenrand“ wurde mit Beschlussfassung am 12.10.2017 durch die Gemeindevertretung aufgehoben, da es in den vergangenen Jahren eine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage gab. Eine Weiterführung des ursprünglichen Bebauungsplanes war somit faktisch unmöglich.
In der rechtswirksamen Fassung des Teilflächennutzungsplanes für die Gemarkung Schönerlinde ist das Areal als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Darstellung wurde im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes übernommen.
Das gesamte Areal wird bereits seit Jahren durch die WOBEGE mbH verwaltet. Im Falle des Ankaufs beabsichtigt der Konzern, die Wohnanlage zu modernisieren und dem gesamten Gebiet einen zeitgemäßen Gesamteindruck zu verleihen.
Der Bebauungsvorschlag sieht direkt an der Mühlenbecker Straße eine 3-geschossige Bauweise mit 6 Mehrfamilienhäusern und für die geplanten 19 Einfamilienhäuser eine 2-geschossige Bauweise vor.
Die Gemeindeverwaltung würde diese positive Entwicklung begrüßen, um eine Aufwertung der gesamten Umgebung voranzutreiben.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, für das Gebiet an der Mühlenbecker Straße, Flur 2, Teilflächen der Flurstücke 601, 167/1, 168/1, 169/1, 566, 571, 574 und 583 (siehe Anlagen) in der Gemarkung Schönerlinde zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:Nein
Anlagen:
- Auszug aus dem Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Schönerlinde - Antrag des Vorhabenträgers mit Bebauungsvorschlag und Parzellierungsentwurf
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