Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0470  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Bernauer Damm", 1. Änderung, Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz
-Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:Sw 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Planzeichung SWA-E
Begr.SWA-E Korr
SW_GOP_2017
SW_GOP_Anlage_1_Uebersichtskarte
SW_GOP_Anlage_2_Bestand_Konflikte
SW_GOP_Anlage_3_Maßnahmen
SW_GOP_Anlage_4_Brutvogelgutachten

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Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 06.10.2016 den Beschluss über die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes „Bernauer Damm“, 1. Änderung, Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der  Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Der Umweltbericht wurde erarbeitet.

Gegenüber dem Vorentwurf erfolgte eine Überarbeitung des Planentwurfes für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes bezüglich der Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4, der Geschossanzahl von zwei auf drei und der Höhe der baulichen Anlagen von 9,0 m auf 12,0 m. Mit der Erhöhung des Nutzungsmaßes soll die Grundlage für die Möglichkeit der Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern geschaffen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

 

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

 

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

4.400

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

51100.529156

 

10.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

  Die Gemeindevertretung beschließt, dass

  1. der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird;

 

  1. die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Anlagen:

 

Entwurf des Bebauungsplanes „Bernauer Damm“ 1. Änderung mit Begründung (Stand Februar 2018) und Umweltbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichung SWA-E (2069 KB)    
Anlage 2 2 Begr.SWA-E Korr (2132 KB)    
Anlage 3 3 SW_GOP_2017 (1140 KB)    
Anlage 4 4 SW_GOP_Anlage_1_Uebersichtskarte (130 KB)    
Anlage 5 5 SW_GOP_Anlage_2_Bestand_Konflikte (4284 KB)    
Anlage 6 6 SW_GOP_Anlage_3_Maßnahmen (1875 KB)    
Anlage 7 7 SW_GOP_Anlage_4_Brutvogelgutachten (244 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   28.03.2018 10:45:19   Kerstin Lenken