Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 06.10.2016 den Beschluss über die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes „Bernauer Damm“, 1. Änderung, Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Der Umweltbericht wurde erarbeitet. Gegenüber dem Vorentwurf erfolgte eine Überarbeitung des Planentwurfes für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes bezüglich der Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4, der Geschossanzahl von zwei auf drei und der Höhe der baulichen Anlagen von 9,0 m auf 12,0 m. Mit der Erhöhung des Nutzungsmaßes soll die Grundlage für die Möglichkeit der Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern geschaffen werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)
§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass
Anlagen:
Entwurf des Bebauungsplanes „Bernauer Damm“ 1. Änderung mit Begründung (Stand Februar 2018) und Umweltbericht
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