Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0469  

 
 
Betreff: Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Einbeziehungssatzung "An der Trift", Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstücke 1601 und 1602 (alt 1578)
-Satzungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.05.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
18-03-28-Einbeziehungssatzung-AdTrift-OT Stolzenhagen

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Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.04.2018 die vorgebrachten Anregungen der Bürger, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Einbeziehungsatzung  (Planstand Juli 2017) gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch abgewogen (Abwägungsbeschluss BV-GV/2018-0454). Die Abwägungsergebnisse wurden in die vorliegenden Planungsunterlagen eingearbeitet.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1ff. Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die Einbeziehungssatzung "An der Trift",  Flur 3, Flurstücke 1601 und 1602 (alt 1578) , Ortsteil Stolzenhagen “, Gemeinde Wandlitz, bestehend aus der Einbeziehungssatzung und Lageplan- Zeichnerischer Teil der Einbeziehungssatzung - als Satzung. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 

Die Satzung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Anlagen:

Einbeziehungssatzung 15.01.2018

Lageplan-zeichnerischer Teil der Einbeziehungssatzung

Begründung zur Einbeziehungssatzung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 18-03-28-Einbeziehungssatzung-AdTrift-OT Stolzenhagen (5691 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   29.03.2018 13:04:58   Astrid Gäbler