Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0467  

 
 
Betreff: Rosenstraße, OT Basdorf
Vorstellung der Vorplanung zum Straßenausbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA14
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
25.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.05.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtslageplan Rosenstraße
Lageplan V 1

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-HA/2017-0203 wurde die Vergabe der verkehrsplanerischen und ingenieurtechnischen Leistungen für o.g. Maßnahme beschlossen. Das Ingenieurbüro wurde beauftragt, den Ausbau der Verkehrsflächen für die Straßenabschnitte

 

  • von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten und
  • von der Flieder- bis zur Nelkenstraße

 

nach den aktuellen und den zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen zu planen.

 

Die betreffenden Straßenabschnitte sind unbefestigt. Die Fahrbahnoberflächen weisen durchgängig starke Unebenheiten auf. Die genutzten Fahrflächen variieren im Streckenverlauf. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Bei trockener Witterung sind die Anwohner einer erheblichen Staubbelastung ausgesetzt.

 

In der Rosenstraße wurde bereits eine Beleuchtungsanlage errichtet. Lediglich in dem Teilabschnitt zwischen der Waldheimstraße und dem Rosengarten befinden sich noch Leuchten im Altbestand aus den 1970er Jahren.

 

Die Medienerschließung ist bis auf den Schmutzwasserkanal im Teilabschnitt der noch unbebauten Grundstücksfläche des Bebauungsplangebietes „Rosenstraße“ abgeschlossen.

 

 

 

Mit dem grundhaften Ausbau der Flieder- Hortensienstraße und den Erschließungsleistungen für den 1. Bauabschnitt des B- Plangebietes „Rosenstraße“ wurde der Straßenabschnitt zwischen dem Rosengarten und der Fliederstraße mit einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise, einem einseitigen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflaster und einer Beleuchtungsanlage grundhaft ausgebaut.

 

Der mit der vorliegenden Vorplanung dargelegte Lösungsansatz orientiert sich an dem bereits ausgebauten Straßenabschnitt und sieht folgende 3 Varianten für eine mögliche Aufteilung der Straßenräume vor:

 

V1)      Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise. Diese Fahrbahnbreite ermöglicht neben dem maßgebenden Begegnungsfall Pkw/Pkw auch das Begegnen von Lkw/Pkw (z.B. durch die Müllabfuhr) sowie das uneingeschränkte Parken von Pkw auf der Fahrbahn, ohne die befestigte Fahrbahnfläche verlassen zu müssen.

 

Herstellung eines Gehweges mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterung.

Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.

Herstellung von Entwässerungsmulden- Rigolen für die Straßenentwässerung.

Teilweise Erneuerung der Beleuchtungsanlagen.

 

V2)      Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 4,80 m in Asphaltbauweise.

Mit dieser Breite wird der in Wohnstraßen maßgebende Begegnungsfall Pkw/Pkw gewährleistet. Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle Lkw/Pkw (z.B. durch die Müllabfuhr) sowie das Vorbeifahren an einem parkenden Pkw sind unter Mitbenutzung der Bankettstreifen möglich.

 

Herstellung eines Gehweges mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterung.

Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.

Herstellung von Entwässerungsmulden- Rigolen für die Straßenentwässerung.

Teilweise Erneuerung der Beleuchtungsanlagen.

 

V3)      Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 4,80 m in Asphaltbauweise als Mischverkehrsfläche ohne Gehweg.

Die maßgebenden Begegnungsfälle sind gleich der Variante 2. Hinzu kommt bei dieser Variante die Inanspruchnahme der Fahrbahn durch alle Verkehrsteilnehmer.

 

Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.

Herstellung von Entwässerungsmulden- Rigolen für die Straßenentwässerung.

Teilweise Erneuerung der Beleuchtungsanlagen.

 

Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass bei Straßenplanungen im Gemeindegebiet zunehmend auch der Ausbau von breiteren Fahrbahnen in Erwägung gezogen wird. Hauptgrund dafür ist, dass die Begegnungsfälle Lkw/Pkw sowie das Parken auf der Fahrbahn uneingeschränkt möglich sind. Unstrittig kann mit einer breiteren Fahrbahn eine höhere Leichtigkeit der Verkehrsführung erzielt werden. Anderseits steigen in gewissem Umfang die Baukosten und der Versiegelungsgrad.

 

 

Die Rosenstraße ist einseitig mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern bebaut. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt und Freizeit. Auf die Planung von Verkehrsberuhigungsanlagen wurde verzichtet, weil die verkehrsrechtliche Ausweisung des gesamten Siedlungsgebietes mit einer Tempo 30- Zone als ausreichend erachtet wird. Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) kann die Rosenstraße als Wohnstraße eingestuft werden. Für die Einschätzung der aktuellen und zu erwartenden Verkehrsbelastung sind die Straßenabschnitte jedoch unterschiedlich zu bewerten.

 

Auf Grund der verkehrlichen Anbindung an dem bereits ausgebauten Straßennetz kommt dem nördlichen Bereich der Rosenstraße, von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten, neben der Abwicklung des Anliegerverkehrs auch eine Erschließungsfunktion für das Siedlungsgebiet „Waldfrieden“ zu. Anhand einer durchgeführten Verkehrsprognose ist für diesen Straßenabschnitt von einem Verkehrsaufkommen bis zu 400 Kfz/h auszugehen.

 

In dem südlichen Straßenabschnitt, zwischen der Fliederstraße und dem Waldkorso, überwiegt der Anliegerverkehr. Anhand der Verkehrsprognose wurde für diesen Straßenabschnitt ein Verkehrsaufkommen von unter 150 Kfz/h ermittelt.

 

Nach der für das Beitragsrecht maßgeblichen natürlichen Betrachtungsweise ist die Rosenstraße grundsätzlich als einheitliche Erschließungsanlage zu bewerten. Demnach wird empfohlen, den Planungsauftrag für die verkehrsplanerischen und ingenieurtechnischen Leistungen zu erweitern und Rosenstraße als zusammenhängende Straßenbaumaßnahme in folgenden Varianten auszubauen.

 

  • Von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten gemäß der Variante 1)
  • und von der Fliederstraße bis zum Waldkorso gemäß der Variante 3)

 

Gemäß dem Planungsauftrag beinhaltet die Kostenschätzung der Vorplanung nur den Ausbau der Rosenstraße von der Waldheim- bis zur Nelkenstraße. Daher ist auf dieser Grundlage eine Kostenannahme für einen zusammenhängenden Straßenausbau der Rosenstraße, von der Walheimstraße bis zum Waldkorso, vorgenommen worden.

Demnach belaufen sich die Gesamtinvestitionskosten auf ca. 860 T€.

 

Die Straßenbaumaßnahme ist beitragspflichtig. Auf Grundlage der Kostenannahme ergeben sich voraussichtliche Anliegerbeiträge pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche für den

 

  • Straßenausbau einschließlich Entwässerungsanlagenvon ca. 6,36 €/m²
  • Gehweg (von Waldheimstraße bis Rosengarten)von ca. 1,46 €/m²
  • Beleuchtung (zwischen Waldheimstraße und Rosengarten)von ca. 0,46 €/

 

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung aus der Vorplanung ergibt sich ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von ca. 190 €/m² hergestellter Zufahrtsfläche.

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

860.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

559.000,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

28.666,67

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

18.633,33

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

54100 785200

54100 01 016

41.000,00

 

2018

54100 785200

54100 01 016

349.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Planung der Rosenstraße als zusammenhängende Straßenbaumaßnahme mit folgenden Ausbauparametern weiterzuführen:

 

  • Von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten

gemäß der Variante 1 der vorliegenden Vorplanung

Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise.

Herstellung eines Gehweges mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterung.

Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.

Herstellung von Entwässerungsmulden- Rigolen.

Teilweise Erneuerung der Beleuchtungsanlagen.

 

  • Von der Fliederstraße bis zum Waldkorso

Ausbau der Fahrbahn als Mischverkehrsfläche (ohne Gehweg) mit einer Breite von 4,80 m in Asphaltbauweise.

Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.

Herstellung von Entwässerungsmulden- Rigolen.

 

  1. den Planungsauftrag für die verkehrsplanerischen und ingenieurtechnischen Leistungen auf die gesamte Rosenstraße zu erweitern.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Die Lagepläne sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Rosenstraße“ einzusehen.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Übersichtsplan

Lageplanauszug Abschnitt von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten, Variante 1

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtslageplan Rosenstraße (197 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan V 1 (65 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   29.03.2018 13:02:25   Astrid Gäbler