Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2017-0415 vom 07.12.2017 hat die Gemeindevertretung den Ausbau des Gehweges entlang der L100 und der B167 zwischen den Einmündungen des Eberswalder Weges einschließlich der Herstellung einer Beleuchtunganlage beschlossen. Gemäß Projektablaufplan ist es vorgesehen, die Bauleistungen im Frühjahr dieses Jahres auszuschreiben.
Bestandteil der Baumaßnahme sind unter anderem Leistungen zur Regulierung der Oberflächenentwässerung der angrenzenden Fahrbahnabschnitte der L 100 und der B 167. Für den genannten Leistungsanteil einschließlich des diesbezüglichen Aufwandes für die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung sowie des ingenieurtechnischen Aufwandes in Höhe von insgesamt ca. 82 T€ ist eine Kostenbeteiligung des Landesbetriebes Straßenwesen, als Straßenbaulastträger der Landesstraße L100 und die Bundsestraße B167 vorgesehen.
Trotz monatelanger Bemühungen konnte durch die Gemeindeverwaltung keine abschließende Zusage des Landesbetriebes Straßenwesen zur Kostenübernahme erwirkt werden. Es wurde jedoch zugesagt, dass die Option einer positiven Entscheidung zur Übernahme der Kosten durch den Landesbetrieb Straßenwesen besteht.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Weiterführung der Projektbearbeitung des Bauvorhabens bis zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zurückzustellen. Mit dieser Verfahrensweise ist das Risiko eines unkalkulierbaren Zeitverzugs der Baumaßnahme verbunden.
Um den Projektablauf nicht zu gefährden und eine Baudurchführung im Jahr 2018 zu gewährleisten, kann, nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung, seitens der Gemeinde Wandlitz eine Kostenenübernahme des Leistungsteils in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenwesen erfolgen.
Unter Abwägung der Vor- und Nachteile beider Varianten erscheint eine zwischenzeitliche Kostenübernahme durch die Gemeinde Wandlitz sinnvoll.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, unter der Voraussetzung, dass keine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen abgeschlossen werden kann, die Kostentragung für die Leistungsanteile des Landesbetriebes Straßenwesen.
Anlagen:
keine
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