Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2018-0258  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II",
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszüge
amtlicher Lageplan
Auszug Antragsunterlagen
Auszug Richtlinie Feuerwehr

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Niederwaldstraße 6, Flur 4, Flurstücke 2122 vor.

 

Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Gesamtgrundflächenzahl (Gesamt-GRZ) von 0,225.

 

Nach Teilung benötigt das hintere Grundstück eine nach der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ entsprechend befestigte und ausgebaute Zufahrt. Diese Versiegelte Fläche muss dann im Bauantragsverfahren in die GRZ-Berechnung des vorderen Grundstück mit eingerechnet werden. Dadurch ergibt sich durch das geplante Bauvorhaben eine Überschreitung der Gesamt-GRZ von 79,46 m² auf 0,304.

 

Wegen der städtebaulichen Relevanz und der Vorbildwirkung kann diese Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung zukünftig auch für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ wie beantragt städtebaulich nicht vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

a)      Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der Gesamt-GRZ auf 0,304 zu zustimmen.

 

oder

 

b)      Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der Gesamt-GRZ auf 0,304 nicht zu zustimmen.

 

 

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Anlagen:

 

Flurkartenauszüge (2 Seiten)

Auszug amtlicher Lageplan (1 Seite)

Auszug Antragsunterlagen (6 Seiten)

Auszug Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (2 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszüge (330 KB)    
Anlage 2 2 amtlicher Lageplan (162 KB)    
Anlage 3 3 Auszug Antragsunterlagen (335 KB)    
Anlage 4 4 Auszug Richtlinie Feuerwehr (101 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   22.03.2018 13:48:36   Carmen Göllner