Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Niederwaldstraße 6, Flur 4, Flurstücke 2122 vor.
Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Gesamtgrundflächenzahl (Gesamt-GRZ) von 0,225.
Nach Teilung benötigt das hintere Grundstück eine nach der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ entsprechend befestigte und ausgebaute Zufahrt. Diese Versiegelte Fläche muss dann im Bauantragsverfahren in die GRZ-Berechnung des vorderen Grundstück mit eingerechnet werden. Dadurch ergibt sich durch das geplante Bauvorhaben eine Überschreitung der Gesamt-GRZ von 79,46 m² auf 0,304.
Wegen der städtebaulichen Relevanz und der Vorbildwirkung kann diese Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung zukünftig auch für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ wie beantragt städtebaulich nicht vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
a) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der Gesamt-GRZ auf 0,304 zu zustimmen.
oder
b) Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der Gesamt-GRZ auf 0,304 nicht zu zustimmen.
Anlagen:
Flurkartenauszüge (2 Seiten) Auszug amtlicher Lageplan (1 Seite) Auszug Antragsunterlagen (6 Seiten) Auszug Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (2 Seiten)
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