Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz hat im Mai 2017 die Planungsvergabe für den Straßenausbau der Akazien- und Birkenallee einschließlich der Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beschlossen. In diesem Zusammenhang sollten auch Planungsleistungen für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen in der Kastanienallee einbezogen werden.
Die Akazienallee erstreckt sich auf eine Länge von ca. 370 m von der Prenzlauer Chaussee bis zur Kastanienallee. Die Fahrbahnoberfläche besteht aus einer dünnen bituminösen Schicht, die vor ca. 15 Jahren im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahmen aufgebracht wurde. Die Fahrbahnoberfläche ist so stark verschlissen, dass regelmäßig große Schlaglöcher und seitliche Ausbrüche entstehen. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Eine erneute flächenhafte Instandsetzung in bituminöser Bauweise wird aufgrund des Aufwandes und der begrenzten Haltbarkeit als unwirtschaftlich erachtet. Im Bereich der Einmündung Prenzlauer Chaussee befinden sich auf beiden Straßenseiten senkrecht angeordnete Pkw – Stellplätze mit unterschiedlichen Befestigungsarten.
Die Birkenallee erstreckt sich auf einer Länge von ca. 335 m von der Karl-Liebknecht-Straße bis zur Breitscheidstraße. Die Fahrbahnoberfläche weist durchgängig starke Unebenheiten auf und variiert im Streckenverlauf. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich zum Teil in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Es war Aufgabe der Planung, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Fahrbahnen und die Grundstückszufahrten, einschließlich der erforderlichen Entwässerungs- und Nebenanlagen, nach den aktuellen und den zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen ausgebaut werden können. Dabei waren die lage- und höhenmäßigen Anpassungen der angrenzenden Straßen zu berücksichtigen.
Die Akazien- und Birkenallee sind über die ortsüblichen Medien erschlossen. Die angrenzenden Grundstücke sind fast durchgängig mit Eigenheimen bebaut. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt und Freizeit. Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) können die Straßen als Wohnstraßen eingestuft werden. Die Querschnittsbemessung richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen, welches für beide Straßen mit weniger als 400 Kfz/h anzusetzen ist. Bei einem überwiegenden Begegnungsfall Pkw/Pkw ergibt sich eine notwendige Mindestfahrbreite von 4,80 m.
Der vorliegende Planentwurf sieht vor,
Unter Berücksichtigung der genannten Eckpunkte wurden in der Vorplanung zwei Ausbauvarianten untersucht.
Die Variante 1 beinhaltet den Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 5,10 m. Diese Fahrbahnbreite ermöglicht neben dem maßgebenden Begegnungsfall Pkw/Pkw aus das Begegnen Lkw/Pkw (z.B. durch die Müllabfuhr) sowie das uneingeschränkte Parken von Pkw auf der Fahrbahn, ohne die befestigte Fahrbahnfläche verlassen zu müssen.
In der Variante 2 wurden die Straßen mit einer Fahrbahnbreite von 4,80 m geplant. Mit dieser Breite wird der in Wohnstraßen maßgebende Begegnungsfall Pkw/Pkw gewährleistet. Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle Lkw/Pkw (z. B. durch die Müllabfuhr) sowie das Vorbeifahren an einem parkenden Pkw sind unter Mitbenutzung der Bankettstreifen möglich. Allerdings ist mit einem erhöhten Unterhaltungsaufwand im Bankettbereich zu rechnen.
Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass bei Straßenplanungen im Gemeindebereich zunehmend der Ausbau von breiteren Fahrbahnen in Erwägung gezogen wird. Hauptgründe dafür sind, dass die Begegnungsfälle Lkw/Pkw sowie das Parken auf breiteren Fahrbahnen uneingeschränkt möglich sind. Unstrittig kann mit einer breiteren Fahrbahn eine höhere Leichtigkeit der Verkehrsführung erzielt werden. Andererseits steigen in gewissen Umfang die Baukosten und der Versiegelungsgrad. Angesichts der in den letzten Jahren zu verzeichnenden fortschreitenden städtebaulichen Entwicklung sollte bei den anstehenden Straßenplanungen jedoch eine Erhöhung des Erschließungsniveaus vorgenommen werden.
Daher wird empfohlen, die Straßenplanung gemäß der Variante 1 weiter zu führen.
Aufgrund der Möglichkeit, dass bei der Variante 1 ein uneingeschränktes Parken auf der Fahrbahn möglich ist, kann auf die Erneuerung der Parkflächen in der Akazienallee verzichtet werden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sieht die vorliegende Vorplanung im Übrigen im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (L100) eine fußläufige Anbindung der Gehwege an der L100 an die Mischverkehrsfläche der Akazienallee vor.
Die Akazien- und die Birkenallee befinden sich in einem Siedlungsgebiet, dass verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen ist. Als zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahme wurde im Knotenpunkt der Akazien- und Birkenallee zur besonderen Hervorhebung des Kreuzungsbereiches ein Materialwechsel des Fahrbahnbelages (Betonsteinpflaster) geplant. Aufgrund der vorhandenen Gradiente und den kurzen Streckenabschnitten sind in der vorliegenden Planungsunterlage keine weiteren baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen.
In der Akazien,- Birken- und Kastanienallee wurden in den 60er Jahren Beleuchtungsanlagen errichtet. Diese entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Mit dem Grundsatzbeschluss zur künftigen Verwendung von LED-Leuchtmitteln wurde festgelegt, veraltete Leuchten zum Zweck der Energieeinsparung zu erneuern.
Daher sieht die vorliegende Planung eine Erneuerung der Beleuchtungsanlagen vor. Die Standortwahl in der jeweiligen Straße orientiert sich an der vorhandenen Lage der zu erneuernden Beleuchtungsanlage. Es ist vorgesehen, den in den Siedlungsgebieten im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtentyp „Wandlitz“ zu verwenden.
Die geplanten Baumaßnahmen sind beitragspflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung der vorliegenden Vorplanung ergeben sich folgende voraussichtliche Beiträge pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
Für die Akazienallee:
Variante 1 (Fahrbahnbreite 5,10 m) ca. 4,54 €/m² Variante 2 (Fahrbahnbreite 4,80 m) ca. 4,43 €/m²
variantenunabhängigca. 0,70 €/m²
Für die Birkenallee:
Variante 1 (Fahrbahnbreite 5,10 m) ca. 4,39 €/m² Variante 2 (Fahrbahnbreite 4,80 m) ca. 4,28 €/m²
variantenunabhängig ca. 0,65 €/m²
Für die Kastanienallee:
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung der vorliegenden Vorplanung ergibt sich ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von 135,00 €/m² hergestellter Zufahrtsfläche. Gesetzliche Grundlagen § 28. Absatz 24 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
weiterzuführen.
Die Unterlagen der Vorplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Die Lagepläne und Regelquerschnitte sind zusätzlich für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Straßenbau_Akazienallee_Birkenallee“ und „Beleuchtung_Kastanienallee“ einzusehen.
Anlagen: Lagepläne Regelquerschnitte
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