Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0459  

 
 
Betreff: Straßenausbau und Beleuchtungsbau Akazien- / Birkenallee,
Beleuchtungsbau Kastanienallee - OT Wandlitz
Vorlage der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA15
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Akazienallee
Birkenallee
Regelquerschnitte
Kastanienallee

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz hat im Mai 2017 die Planungsvergabe für den Straßenausbau der Akazien- und Birkenallee einschließlich der Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beschlossen. In diesem Zusammenhang sollten auch Planungsleistungen für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen in der Kastanienallee einbezogen werden.

 

Die Akazienallee erstreckt sich auf eine Länge von ca. 370 m von der Prenzlauer Chaussee bis zur Kastanienallee. Die Fahrbahnoberfläche besteht aus einer dünnen bituminösen Schicht, die vor ca. 15 Jahren im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahmen aufgebracht wurde. Die Fahrbahnoberfläche ist so stark verschlissen, dass regelmäßig große Schlaglöcher und seitliche Ausbrüche entstehen. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Eine erneute flächenhafte Instandsetzung in bituminöser Bauweise wird aufgrund des Aufwandes und der begrenzten Haltbarkeit als unwirtschaftlich erachtet.

Im Bereich der Einmündung Prenzlauer Chaussee befinden sich auf beiden Straßenseiten senkrecht angeordnete Pkw – Stellplätze mit unterschiedlichen Befestigungsarten.

 

Die Birkenallee erstreckt sich auf einer Länge von ca. 335 m von der Karl-Liebknecht-Straße bis zur Breitscheidstraße. Die Fahrbahnoberfläche weist durchgängig starke Unebenheiten auf und variiert im Streckenverlauf. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich zum Teil in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Es war Aufgabe der Planung, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Fahrbahnen und die Grundstückszufahrten, einschließlich der erforderlichen Entwässerungs- und Nebenanlagen, nach den aktuellen und den zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen ausgebaut werden können. Dabei waren die lage- und höhenmäßigen Anpassungen der angrenzenden Straßen zu berücksichtigen.

 

Die Akazien- und Birkenallee sind über die ortsüblichen Medien erschlossen. Die angrenzenden Grundstücke sind fast durchgängig mit Eigenheimen bebaut. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt und Freizeit. Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) können die Straßen als Wohnstraßen eingestuft werden.

Die Querschnittsbemessung richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen, welches für beide Straßen mit weniger als 400 Kfz/h anzusetzen ist. Bei einem überwiegenden Begegnungsfall Pkw/Pkw ergibt sich eine notwendige Mindestfahrbreite von 4,80 m.

 

Der vorliegende Planentwurf sieht vor,

  • die Fahrbahnen der Akazien- und der Birkenallee in Asphaltbauweise als Mischverkehrsfläche (ohne Gehwege) auszubauen
  • das anfallende Niederschlagswasser über straßenbegleitende Mulden bzw. Muldenrigolen vor Ort zur Versickerung zu bringen
  • und die Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung zu befestigen.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Eckpunkte wurden in der Vorplanung zwei Ausbauvarianten untersucht.

 

Die Variante 1 beinhaltet den Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 5,10 m. Diese Fahrbahnbreite ermöglicht neben dem maßgebenden Begegnungsfall Pkw/Pkw aus das Begegnen Lkw/Pkw (z.B. durch die Müllabfuhr) sowie das uneingeschränkte Parken von Pkw auf der Fahrbahn, ohne die befestigte Fahrbahnfläche verlassen zu müssen.

 

In der Variante 2 wurden die Straßen mit einer Fahrbahnbreite von 4,80 m geplant. Mit dieser Breite wird der in Wohnstraßen maßgebende Begegnungsfall Pkw/Pkw gewährleistet. Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle Lkw/Pkw (z. B. durch die Müllabfuhr) sowie das Vorbeifahren an einem parkenden Pkw sind unter Mitbenutzung der Bankettstreifen möglich. Allerdings ist mit einem erhöhten Unterhaltungsaufwand im Bankettbereich zu rechnen.

 

Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass bei Straßenplanungen im Gemeindebereich zunehmend der Ausbau von breiteren Fahrbahnen in Erwägung gezogen wird. Hauptgründe dafür sind, dass die Begegnungsfälle Lkw/Pkw sowie das Parken auf breiteren Fahrbahnen uneingeschränkt möglich sind. Unstrittig kann mit einer breiteren Fahrbahn eine höhere Leichtigkeit der Verkehrsführung erzielt werden. Andererseits steigen in gewissen Umfang die Baukosten und der Versiegelungsgrad.

Angesichts der in den letzten Jahren zu verzeichnenden fortschreitenden städtebaulichen Entwicklung sollte bei den anstehenden Straßenplanungen jedoch eine Erhöhung des Erschließungsniveaus vorgenommen werden.

 

Daher wird empfohlen, die Straßenplanung gemäß der Variante 1 weiter zu führen.

 

Aufgrund der Möglichkeit, dass bei der Variante 1 ein uneingeschränktes Parken auf der Fahrbahn möglich ist, kann auf die Erneuerung der Parkflächen in der Akazienallee verzichtet werden.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sieht die vorliegende Vorplanung im Übrigen im Einmündungsbereich der Prenzlauer Chaussee (L100) eine fußläufige Anbindung der Gehwege an der L100 an die Mischverkehrsfläche der Akazienallee vor.

 

Die Akazien- und die Birkenallee befinden sich in einem Siedlungsgebiet, dass verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen ist. Als zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahme wurde im Knotenpunkt der Akazien- und Birkenallee zur besonderen Hervorhebung des Kreuzungsbereiches ein Materialwechsel des Fahrbahnbelages (Betonsteinpflaster) geplant. Aufgrund der vorhandenen Gradiente und den kurzen Streckenabschnitten sind in der vorliegenden Planungsunterlage keine weiteren baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen.

 

In der Akazien,- Birken- und Kastanienallee wurden in den 60er Jahren Beleuchtungsanlagen errichtet. Diese entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Mit dem Grundsatzbeschluss zur künftigen Verwendung von LED-Leuchtmitteln wurde festgelegt, veraltete Leuchten zum Zweck der Energieeinsparung zu erneuern.

 

Daher sieht die vorliegende Planung eine Erneuerung der Beleuchtungsanlagen vor. Die Standortwahl in der jeweiligen Straße orientiert sich an der vorhandenen Lage der zu erneuernden Beleuchtungsanlage. Es ist vorgesehen, den in den Siedlungsgebieten im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtentyp „Wandlitz“ zu verwenden.

 

Die geplanten Baumaßnahmen sind beitragspflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung der vorliegenden Vorplanung ergeben sich folgende voraussichtliche Beiträge pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Für die Akazienallee:

 

  • Straßenbau

 

Variante 1 (Fahrbahnbreite 5,10 m) ca. 4,54 €/m²

Variante 2 (Fahrbahnbreite 4,80 m) ca. 4,43 €/m²

  • Beleuchtung

 

variantenunabhängigca. 0,70 €/m²

 

Für die Birkenallee:

 

  • Straßenbau

 

Variante 1 (Fahrbahnbreite 5,10 m) ca. 4,39 €/m²

Variante 2 (Fahrbahnbreite 4,80 m) ca. 4,28 €/m²

  • Beleuchtung

 

variantenunabhängig ca. 0,65 €/m²

 

Für die Kastanienallee:

 

  • Beleuchtung ca. 1,07 €/m²

 

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung der vorliegenden Vorplanung ergibt sich ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von 135,00 €/m² hergestellter Zufahrtsfläche.

Gesetzliche Grundlagen

§ 28. Absatz 24 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG)

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

ca. 690.000,00 €

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

ca. 448.500,00 €

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

23.000,00 €

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

14.950,00 €

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

bisher bereitgestellt

54100.785200

5410008021

70.000,00 €

 

2018

54100.785200

5410008021

590.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Planungsleistungen auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung für den Straßenausbau der Akazien- und Birkenallee gemäß der Variante 1 mit folgenden Eckpunkten.

 

  • Ausbau der Fahrbahnen als Mischverkehrsflächen in Asphaltbauweise, mit einer Regelbreite von 5,10 m
  • Herstellen von Entwässerungsanlagen in Form von straßenbegleitenden Mulden bzw. Muldenrigolen
  • Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung

 

weiterzuführen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Planungsleistungen auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen in der Akazienallee, in der Birkenallee und in der Kastanienallee weiterzuführen.

 

Die Unterlagen der Vorplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.

Die Lagepläne und Regelquerschnitte sind zusätzlich für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Straßenbau_Akazienallee_Birkenallee“ und „Beleuchtung_Kastanienallee“ einzusehen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen: Lagepläne

Regelquerschnitte

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Akazienallee (118 KB)    
Anlage 2 2 Birkenallee (131 KB)    
Anlage 3 3 Regelquerschnitte (105 KB)    
Anlage 4 4 Kastanienallee (59 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.04.2018 07:39:53   Astrid Gäbler