Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Grund der Ergänzung ist insbesondere die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Schönfließ Nr. 8 „Sportplatzanlage Schönfließ Nord“. Geplant ist die Errichtung von Sportanlagen für Vereins- und Freizeitsport einschließlich der Nutzungsangebote für Schul- und Hortkinder.
Bisher war das Plangebiet der hier vorliegenden Ergänzung von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühlenbecker Land, OT Schönfließ zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (4 Seiten)
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