Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die ÖPNV-Verbindungen in der Gemeinde Wandlitz sind sowohl zwischen den Ortsteilen als auch innerhalb vielerorts ungenügend. Dies gilt auch für die Erreichbarkeit öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen, besonders durch Senioren und Behinderte. Im A5 wurde dies wiederholt diskutiert. Für eine Problemanalyse und zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen schlägt der A5 die Bildung einer, durch die GV, legitimierten Arbeitsgruppe „ÖPNV“ vor.
Ziel der AG soll es sein
Die Erfahrungen anderer Gemeinden mit der Einrichtung von Bürgerbussen oder Rufbussen sollen dabei berücksichtigt und auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.
Die AG soll aus je einem Vertreter der Fraktionen, einem Vertreter der Gemeinde und nach Möglichkeit einem Vertreter der Kreisverwaltung, sowie 2 sachkundigen Bürgern bestehen. Den Vorsitz übernimmt ein GV-Mitglied nach Wahl durch die Mitglieder der AG. Zuständiger Ausschuss ist der A5. Ein erster Zwischenbericht der AG wird für Herbst 2018 erwartet.
Gesetzliche Grundlagen Bürgerbeteiligungssatzung §5
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe „ÖPNV“. Die AG soll aus je einem Vertreter der Fraktionen, bei Interesse aus den den Ortsbeiräten, einem Vertreter der Verwaltung und 2 sachkundigen Einwohnern bestehen, die vom A6 benannt werden. Nach Möglichkeit soll ein Vertreter des Landkreises der AG angehören. Die Mitglieder werden innerhalb von 2 Wochen nach dem GV-Beschluss benannt. Zuständig ist der A6.
Die Ortsbeiräte werden gebeten, ihre Anregungen und Vorschläge zur Thematik baldmöglichst der AG oder dem A6 zu übermitteln.
Anlagen:
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