Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 01.06.2017 beschlossen, den Entwurf der Einbeziehungsatzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der Beteiligung der TÖB und Behörden wurden 29 Stellen angeschrieben.
18 Stellungnahmen wurden fristgerecht abgegeben. 04 Stellungnahmen gingen zusätzlich ein, davon drei Stellungnahmen von Bürgern 11 beteiligte Stellen gaben keine Stellungnahme ab.
Wesentliche bzw. abwägungsrelevante Inhalte der Stellungnahmen betreffen:
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Bebördenbeteiligung zum Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a)als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b)als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen:
- Abwägungsprotokoll - Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll - Beteiligung der Öffentlichkeit
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