Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5. Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Nicht ausgeschöpfte Mittel stehen für die Senioren -und Jugendarbeit zur Verfügung.
Gemäß des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Wandlitz, stehen dem Ortsteil Schönerlinde, insgesamt 5636,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.
Für den Ortsteil Schönerlinde liegt kein Antrag eines Vereins oder Verbandes vor. Der Ortsvorsteher empfiehlt die Mittel wie folgt zu verwenden:
Nicht ausgeschöpfte Mittel stehen für die Senioren -und Jugendarbeit zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Beschluss: Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5. Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Nicht ausgeschöpfte Mittel stehen für die Senioren -und Jugendarbeit zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, bei HA43/HA43V eingesehen werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |