Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt in der Gemarkung Wandlitz den Bebauungsplan „An den drei heiligen Pfühlen“ (Arbeitstitel) aufzustellen. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 40 ha und ist planungsrechtlich dem Innenbereich zuzuordnen. Es ist geprägt durch Einfamilienhausbebauung. Einzelne Grundstücke sind noch unbebaut oder werden als Wochenendgrundstücke genutzt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz stellt den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dar.
Ziel der Planung soll sein, eine mögliche Nachverdichtung der bestehenden Siedlung zukunftsorientiert unter Einbeziehung des Leitbildes der Gemeinde Wandlitz zu steuern. Dabei soll der Zulässigkeitsmaßstab, welcher sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergibt, nicht wesentlich verändert werden. Demzufolge wäre die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.
Bisher wurde noch kein Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt. Angebote liegen der Verwaltung in Höhe von 40.000 bis 125.000 Euro vor. Eventuell zusätzlich benötigte Konzepte wie z.B. Lärm- oder Verkehrsgutachten sind darin nicht enthalten.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 – 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss wird vorerst zurückgestellt.
Aus der Vorlagenbezeichnung Bebauungsplan "An den Drei Heiligen Pfühlen" soll die Bezeichnung "Bebaubuungsplan Ruhlsdorfer Straße" werden.
Zur Vorbereitung wird der Planungsauftrag Leistungsphase 1 zur Bestandserfassung erteilt.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An den drei heiligen Pfühlen“
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