Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Baumaßnahme Straßenbau „Auf der Heide“ im Ortsteil Wandlitz ist beendet, die Abnahme ist erfolgt und die Schlussrechnung liegt vor. Die Beitragspflichten für die o.g. Erschließungsanlagen entstehen gemäß § 133 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage. Die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage der Gemeinde Wandlitz sind in § 10 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) geregelt. Als ein Merkmal der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage ist u.a. festgeschrieben, dass ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen müssen. In der Straße „Auf der Heide“ befinden sich einige durch die Widmung überlagerten öffentlichen Flächen in Privateigentum. Wann ein Grunderwerb der ausstehenden Flächen erfolgen wird, ist derzeit nicht abzusehen. Daher sind für die Erschließungsanlagen noch nicht die (Voll-) Beitragspflichten entstanden und bis zur endgültigen Herstellung können keine Beiträge erhoben werden. Für derartige Fälle kann nach § 127 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbständig erhoben werden (Kostenspaltung). § 9 der Erschließungsbeitragssatzung sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor. Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführte Erschließungsanlagen soll durch die Anordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die bereits fertig gestellten, abspaltbaren Teileinrichtungen der Erschließungsanlagen selbständig zu erheben.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten der Erschließungsanlage „Auf der Heide“ entsprechend den Regelungen des § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Freilegung sowie die Herstellung der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung.
Anlagen:
keine
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