Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Wandlitz, stehen dem Ortsteil Zerpenschleuse, insgesamt 5033,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.
Der fehlende Kostenplane wurde nachgefordert.
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5. Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, bei HA43/HA43V eingesehen werden.
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