Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2017-0052  

 
 
Betreff: OT Basdorf Zuschüsse an Vereine und Verbände
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:HA43V
Die Bürgermeisterin
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
17.01.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
A1 Hauptausschuss Entscheidung

Begründung / Erläuterung

Gemäß des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Wandlitz, stehen dem Ortsteil Basdorf, insgesamt 16.299,00 (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Leistungen Dritter

Verwendungszweck

Bemerkung

AWO Basdorf e.V.

1.000,00 €

0,00 €

u.a. Teilabsicherung Betriebskosten

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:           i.O.

Kostenplan:           fehlt

Fördermittelgeber: keine

Brassens in Basdorf e.V.

5.000,00 €

15.750,00 €

Chanson - Festival 10.03.2018 in Basdorf

 

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:           i.O.

Fördermittelgeber: LK Barnim, Spenden, Sponsoren

 

zusätzlichen Antrag über 5000,00 € eingereicht für 6 weitere Ortsteile der GW, Kulturfonds

FSV Basdorf e.V.

3.000,00 €

0,00 €

Sommerfest 2018

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:            i.O.

Fördermittelgeber: keine

Schulverein Basdorf e.V.

2.500,00 €

0,00 €

Projekt "Gesund aufwachsen", Bewegungsangebote, verschiedene AG`s in der Schule

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:             i.O.

Kostenplan:            i.O.

Fördermittelgeber: keine

Siedlerverein Basdorf e.V.

750,00 €

1.435,00 €

Siedlersommerfest 2018

 Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:            i.O.

Fördermittelgeber: keine

Die fehlenden Kostenpläne wurden nachgefordert.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

16.299,00 €

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

28110.531802

 

16.299,00 €

 

 


Beschluss:

Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten.

Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.

Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss/

Empfehlung OB

Empfehlung A5

für A1 in €

Beschluss A1

AWO Basdorf e.V.

1.000,00 €

u.a. Teilabsicherung Betriebskosten

 

 

 

Brassens in Basdorf e.V.

5.000,00 €

Chanson - Festival 10.03.2018 in Basdorf

 

 

 

FSV Basdorf e.V.

3.000,00 €

Sommerfest 2018

 

 

 

Schulverein Basdorf e.V.

2.500,00 €

Projekt "Gesund aufwachsen", Bewegungsangebote, verschiedene AG`s in der Schule

 

 

 

Siedlerverein Basdorf e.V.

750,00 €

Siedlersommerfest 2018

 

 

 

 

 


Anlagen:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, bei HA43/HA43V eingesehen werden.