Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2017-0051  

 
 
Betreff: OT Wandlitz Zuschüsse an Vereine und Verbände
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:HA43V
Die Bürgermeisterin
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
A1 Hauptausschuss Entscheidung

Begründung / Erläuterung

Gemäß des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Wandlitz, stehen dem Ortsteil Wandlitz, insgesamt 18.008,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Leistungen Dritter

Verwendungszweck

Bemerkung

1. FV Wandlitz e. V.

5.000,00 €

0,00 €

Tanzveranstaltungen

besondere Anlässe

Eigenanteil 20%:    N.N.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:            fehlt

Fördermittelgeber: keine/N.N.

 

Angelverein Wandlitz e.V.

3.000,00 €

0,00 €

1000,- Jugendbetreuung 2000,- Material Stegpflege

Material betrifft Investitionsförderung

 

Eigenanteil 20%:    i.O.

Sachgrund:           i.O.

Kostenplan:            fehlt

Fördermittelgeber:  keine

Brandenburg Seniorenverband Wandlitz

700,00 €

0,00 €

Gestaltung Vereinsleben, Ausflüge, Miete

Eigenanteil 20%:    i.O.

Sachgrund:             i.O.

Kostenplan:            i.O.

Fördermittelgeber:  keine

Chor "Jubilate e. V." Wandlitz

3.000,00 €

0,00 €

Konzertvorbereitungen / Auftritte GW

Eigenanteil 20%:    i.O.

Sachgrund:             i.O.

Kostenplan:            i.O.

Fördermittelgeber: keine

Kantorei Wandlitz e.V

2.500,00 €

0,00 €

Adventskonzert 2018, Chorleiterhonorar

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:           i.O.

Kostenplan:           i.O.

Fördermittelgeber: keine

Original Wandlitzer Musikanten e.V.

5.000,00 €

100,00 €

Jubiläum 50 jähriges Bestehen, Jugendförderung

Eigenanteil 20%:    i.O.

Sachgrund:             i.O.

Kostenplan:            i.O.

Fördermittelgeber: Spenden

 

Die fehlenden Kostenpläne und Erläuterungen der weiteren Fördermittelgeber wurden nachgefordert.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

18.008,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

28110.531802

 

18.008,00 €

 

 


Beschluss:

Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten.

Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.

Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss/

Empfehlung OB

Empfehlung A5

für A1 in €

Beschluss A1

1. FV Wandlitz e. V.

5.000,00 €

Tanzveranstaltungen

 

 

 

Angelverein Wandlitz e.V.

3.000,00 €

1000,- Jugendbetreuung 2000,- Material Stegpflege

 

 

 

Brandenburg Seniorenverband Wandlitz

700,00 €

Gestaltung Vereinsleben, Ausflüge, Miete

 

 

 

Chor "Jubilate e. V." Wandlitz

3.000,00 €

Konzertvorbereitungen / Auftritte GW

 

 

 

Kantorei Wandlitz e.V

2.500,00 €

Adventskonzert 2018, Chorleiterhonorar

 

 

 

Original Wandlitzer Musikanten e.V.

5.000,00 €

Jubiläum 50 jähriges Bestehen, Jugendförderung

 

 

 

 

 


Anlagen:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, bei HA43/HA43V eingesehen werden.