Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 30.10.2013 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Vorhabenträger im November 2014 abgeschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Camping- und Wochenendhausplatz Lottschesee“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 7. Januar 2016 sind zunächst insgesamt 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans (Stand Juni 2015) einschließlich Begründung mit Umweltbericht aufgefordert worden. Es haben sich 21 TöB schriftlich geäußert. Von diesen TöB-Stellungnahmen enthalten 18 Stellungnahmen keine abwägungsrelevanten Anregungen und Hinweise. Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde eine textliche Festsetzung konkretisiert und die Begründung mit Umweltbericht ergänzt.
Dieser überarbeitete Stand des Entwurfs zum Bebauungsplan (Stand Mai 2016), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wurde mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.07.2016 bis zum 05.08.2016 öffentlich ausgelegt. Es wurden 19 Stellungnahmen abgegeben.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Bebördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen:
- Liste der Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll - Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll - Beteiligung der Öffentlichkeit
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