Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung in der Planungsregion Uckermark-Barnim erfolgt durch die Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung. Eignungsgebiete Windenergienutzung sind Gebiete, in denen der Windenergienutzung, die städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen. Gleichzeitig ist die Windenergienutzung an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen. Innerhalb der in der Festlegungskarte festgelegten Eignungsgebiete Windenergienutzung stimmt die Errichtung von Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung überein. Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim stellte am 11. April 2016 den fortgeschriebenen sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ als Satzung fest. Zu dieser Planfassung ist von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg im Einvernehmen mit den fachlich berührten Ministerien mit Datum vom 27. Juli 2016 der Genehmigungsbescheid erteilt worden. Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/2016 vom 18. Oktober 2016 ist der Sachliche Teilregionalplan in Kraft getreten. Folgende Planungsziele werden deshalb für den Bebauungsplan vornehmlich angestrebt:
Feinsteuerung der Windkraft im Bereich des im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ vom 18.Oktober 2016 festgelegten Windeignungsgebiets Wandlitz innerhalb der Gemarkung Lanke.
Neu zu planende und zu errichtende Windkraftanlagen sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild, für das Landschaftsbild in möglichst verträglicher Form und sowohl bei der Anordnung mehrerer Anlagenstandorte zueinander als auch bei der Zuordnung der notwendigen Nebenanlagen in flächensparender Form errichtet werden. Ferner soll insbesondere den Belangen des Naturschutzes, der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, des Brandschutzes sowie – vorsorgend – der Gewährleistung der weiteren gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Wald soll so gering wie möglich durch Erschließungsanlagen sowie der eigentlichen Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden.
Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren mit der Erarbeitung des Gesamt- FNP zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung aufgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 2(2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
Der Geltungsbereich entspricht den Darstellungen des rechtswirksamen sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des Regionalplanes vom 18.Oktober 2016 zum Eignungsgebiet Prenden für den in der Gemarkung Prenden gelegenen Teil.
Der beigefügte Kartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen: Geltungsbereich (entspricht den Darstellungen des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des Regionalplanes zum Eignungsgebiet Prenden für den in der Gemarkung Prenden gelegenen Teil.)
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