Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Grund der 2. Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wäscherei“. Die ca. 0,9 ha große Fläche war bisher als Mischgebiet dargestellt. Zukünftig soll diese Darstellung in eine gewerbliche Baufläche geändert werden. Die Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rüdnitz, Amt Biesenthal-Barnim zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (4 Seite)
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