Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Obersee“, Gemarkung Lanke, Flur 3, Flurstück 174 am Feldweg vor. Beantragt wurde die Befreiung von der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) bis 25 v.H. durch Nebenanlagen. Die zulässige GRZ für die Nebenlagen wird um 5 qm überschritten. Dies ist damit begründet, das für das Hinterliegergrundstück ein Geh,-Fahr- und Leitungsrecht eingeräumt werden muss und diese Fläche als Nebenanlage der GRZ zugerechnet werden muss. Aus Sicht der Bauverwaltung ist diese Befreiung städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen §§ 29 ff Baugesetzbuch §2 Kommunalverfassung §3 Zuständigkeitsordnung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt der beantragten Befreiung zur Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen bis zu 25 % v.H. zuzustimmen
Anlagen: Auszug Liegenschaftskataster Auszug amtlicher Lageplan
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