Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0432  

 
 
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Windeignungsgebiet Wandlitz", Gemarkung Lanke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.01.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.01.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
12.02.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
20171215100428

Begründung / Erläuterung

Zweck der Veränderungssperre ist die Sicherung des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Wandlitz“, (Aufstellungsbeschluss Nr. BV-GV/2017-0431) nach den §§ 14, 16 u. 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Gemarkung Lanke, indem Vorhaben oder Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, verhindert werden.

 

Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 und § 17 Abs. 2 BauGB kann die Frist um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

 

Eine mögliche Entschädigung nach § 18 BauGB kommt erst nach Ablauf von vier Jahren seit Beginn der Veränderungssperre oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB in Frage. Entschädigungsansprüche für den erstmaligen Erlass einer Veränderungssperre kommen daher nicht in Betracht.   

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

Die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Wandlitz“ in der Gemarkung Lanke.

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die in der Anlage befindliche topografische Karte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 


Anlagen:

Satzung über Veränderungssperre

Geltungsbereich(entspricht den Darstellungen des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –Gewinnung“ des Regionalplanes zum Eignungsgebiet Wandlitz für den in der Gemarkung Lanke gelegenen Teil)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20171215100428 (260 KB)