Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am 19.03.2018 tagte die Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“ zur 8. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen. Dem Mitgliedern wurden die einzelnen Hinweise und Vorschläge aus der Diskussion in den Ortsbeiräten und Ausschüssen zur Diskussion vorgelegt. Schwerpunkte der bisherigen Diskussion waren
Im Zusammenhang mit der Diskussion zur Änderung der Entgeltordnung werden die Mitglieder der AG über ein Gespräch zur Nutzung des Kunstrasenplatzes vom 22.11.2011 informiert.
Hier gab es mit den Vorsitzenden der Fussballvereine Wandlitz, Klosterfelde und Basdorf eine Abstimmung über die Verfahrensweise zur Nutzung des Kunstrasenplatzes nach Fertigstellung des Sanitärgebäudes. Zum damaligen Zeitpunkt waren sich die Beteiligten darüber einig, dass mit der Fertigstellung des Sanitärgebäudes Nutzungsentgelte erhoben werden.
Für den erneuten Beratungsdurchlauf wird durch die Arbeitsgruppe folgendes vorgeschlagen:
Inhalt der bisherigen Vorlage: Die Gemeindezentren werden oftmals auch zur gewerblichen Nutzung nachgefragt, bisher gibt es dafür keine Regelung. Es wird vorgeschlagen, den § 2 Abs.1 der Entgeltordnung um die gewerbliche Nutzung zu erweitern. Gleichzeitig soll den Ortsbeiräten die Möglichkeit gegeben werden, für 2 gemeindliche Veranstaltungen im Jahr, die Versammlungsräume kostenfrei zu nutzen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, für die private Nutzung der Gemeindezentren die Kaution von 150,00 € auf 250,00 € anzuheben. In der Vergangenheit kam es zu Beschädigungen und erheblichen Verschmutzungen, so dass die Kaution in solchen Fällen nicht ausreichte, um den Schaden zu beseitigen. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Funktionsgebäudes sollen die Sportvereine bei Nutzung des Kunstrasenplatzes zu den Kosten herangezogen werden. Vorgeschlagen wird, für die Nutzung des Kunstrasenplatzes 100 % der Kosten nach § 1 Abs. 2,4 und 7 wie für die Nutzung der ganzen Mehrzweck- und Sporthalle zu erheben.
Gesetzliche Grundlagen § 28, Abs. 2 Nr. 9 Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: ja (ca. 1900 € bei 50 Wo x 30 h Nutzung) )
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügte 8. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen.
Anlagen: Überarbeitete Fassung der 8. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen auf Vorschlag der AG „Satzungen und Leitbild“
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