Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Für die Erteilung der Baugenehmigung zur Sanierung des historischen Aschbachhauses war die Errichtung von zwei Stellplätzen notwendig. Bedingt durch die Auflagen des Denkmalschutzes zum Erhalt der historischen Radabweiser aus Naturstein verringert sich die Breite der Durchfahrt, hofseitig sogar auf 1,60 m. Das strassenseitige Durchfahrtstor ist bedingt durch seine Konstruktion und sein Alter als historisches Massivholz- Falttor nur bedingt zum Dauerbetrieb geeignet. Auf Grund dieser Einschränkungen war die Errichtung der notwendigen Stellplätze auf dem Innenhof nicht möglich. Sie wurden über die Nutzung der Zufahrt und Ablösung gewährleistet. Aus den jetzt vorliegenden Erfahrungen bei der Nutzung des Grundstückes erwies sich die seinerzeitige Entscheidung zur Nutzung der Zufahrt als Stellplatz als unbrauchbar, da der einzige Zugang zum Haus, zum Hof und zum Garten in seiner Benutzbarkeit stark eingeschränkt wird. Die Nutzung öffentlicher Parktaschen wäre, zeitlich eng begrenzt, möglich, aber sie sind nur auf dem südlichen Teil der Straße, etwa von Hausnummer 58 bzw. 11 zum Kanal hin vorhanden. Das Parken am Fahrbahnrand wäre möglich, führt aber zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen auf der L 100. Geplant ist die zufahrtsseitige Umfriedung (historischer Metallzaun auf Ziegelmauerwerkssockel) des südlichen Vorgartens und seine Verwendung zur Reparatur der baugleichen restlichen Vorgartenumfriedungen sowie die Verlegung von Natursteinpflaster auf den Stellplätzen in gleicher Art und Weise, wie auf der Bestandszufahrt. Die Restgrünflächen sollen mit sichtschützender Randbepflanzung versehen werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung der Errichtung von zwei PKW- Stellplätzen im Vorgartenbereich im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme der Scheune des historischen Aschbachhauses als Ausnahme.
Anlagen:
Flurkartenauszug Lageplan Vorgarten
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