Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die südliche Nibelungensiedlung im Ortsteil Wandlitz soll nach Abschluss der Baumaßnahmen als Tempo 30-Zone hergestellt werden.
Eine der Voraussetzung für die Anordnung einer Tempo 30-Zone durch die Straßenverkehrsbehörde ist die Herstellung des Einvernehmens mit der Gemeinde.
Mit Datum vom 10.05.2017 wurde der Antrag zur Einrichtung der Tempo 30-Zone für die südliche Nibelungensiedlung (Isoldestraße, Tannhäuserstraße, Hagenstraße, Sieglindestraße, Brunhildestraße, Walkürenstraße) gestellt. Am 21.06.2017 erfolgte die Anhörung durch die Straßenverkehrsbehörde zu diesem Antrag. Nunmehr muss die Entscheidung erfolgen, ob das gemeindliche Einvernehmen zur Einrichtung der Tempo 30-Zone hergestellt wird, d.h., dass die Gemeindevertretung ihre Zustimmung zur Einrichtung dieser Zone erteilt.
Auf Grund der vorher dort bereits vorhandenen Verkehrsbeschilderung müssen keine neuen Verkehrszeichen angeschafft werden.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg StVO
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der südlichen Nibelungensiedlung im Ortsteil Wandlitz wird hergestellt.
Anlagen: Verkehrszeichenplan
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